18.09.2008

Reform der Pflegeversicherung

Viel diskutiert wurde in den letzten Jahren über die alternde Gesellschaft in Deutschland und den Konsequenzen, die sich aus der Bevölkerungsentwicklung ergeben werden. Laut Gesundheitsberichterstattung des Bundes betrug die Lebenserwartung 2002-2004 für Frauen 81,6 Jahre und für Männer 76 Jahre. Seit 1990 stieg die Lebenserwartung bei Frauen um 2,81 und bei Männern um 3,76 Jahre. Diskussionsstoff bietet auch die Voraussicht auf steigende Kosten für das Gesundheitswesen. Je älter die Bevölkerung, desto höher die Zahl der Pflegebedürftigen. Ab dem 80. Lebensjahr nämlich steigt die Wahrscheinlichkeit auf fremde Hilfe angewiesen zu sein rapide an – auf 28,4%.

Die 1995 ins Leben gerufene Pflegeversicherung wurde jetzt reformiert. Bis 2012 sollen die Leistungen schrittweise angehoben werden und konkrete Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte mit sich bringen. Neu ist der Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung und die erweiterte Unterstützung für dementiell erkrankte Menschen. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für Sie zusammengefasst. Am Ende des Texts finden Sie einen Link zu ausführlichen Informationsquellen.

1. Wer bekommt Leistungen aus der Pflegeversicherung?
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, ist es erforderlich, einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) wird daraufhin den Patienten in seiner häuslichen Umgebung begutachten und den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellen. Der MDK prüft auch, ob Rehabilitationsmaßnahmen zur Minderung der Pflegebedürftigkeit angezeigt sind. Es bietet sich an, im Vorfeld ein Pflegetagebuch zu führen. Darin können Sie notieren, wie viel Zeit die Pflege in Anspruch nimmt und wobei geholfen und unterstützt werden muss.

2. Was beinhalten die einzelnen Pflegestufen?
Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit
• Es besteht mindestens einmal täglich Hilfebedarf.
• Die Hilfe wird für wenigstens zwei Verrichtungen aus
einem oder mehreren Bereichen (Körperpflege,
Ernährung oder Bewegung) benötigt.
• Zusätzlich ist mehrfach in der Woche Unterstützung bei
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten notwendig.
• Der zeitliche Mindestaufwand für die Pflege beträgt
1,5 Stunden pro Wochentag. Dabei muss die
Grundpflege gegenüber der Hauswirtschaft überwiegen.

Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftige
• Es besteht mindestens dreimal täglich Hilfebedarf.
• Der Hilfebedarf besteht zu verschiedenen Tageszeiten.
• Die Hilfe wird im Bereich der Körperpflege, der Ernährung
oder der Bewegung benötigt.
• Zusätzlich ist mehrfach in der Woche Unterstützung bei
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erforderlich.
• Der zeitliche Mindestaufwand für die Pflege beträgt
drei Stunden pro Wochentag. Hiervon müssen
mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftige
• Es besteht täglich rund um die Uhr, auch nachts
Hilfebedarf.
• Die Hilfe wird bei der Körperpflege, der Ernährung oder
der Bewegung notwendig.
• Zusätzlich ist mehrfach in der Woche Unterstützung bei
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten notwendig.
• Der zeitliche Mindestaufwand für die Pflege beträgt
fünf Stunden pro Wochentag. Hiervon müssen
mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen.

3. Was ändert sich für pflegebedürftige Demenz-Patienten?
Pflegestufe 0:
Menschen, die die Kriterien für Pflegestufe I trotz Einschränkung der Alltagskompetenz noch nicht erfüllen, haben Anspruch auf einen Betreuungsbetrag (auch Pflegestufe 0 genannt).  Der Betreuungsbetrag steigt auf bis zu 2.400€ jährlich.

Pflegestützpunkte
Pflege- und Krankenkassen bauen Pflegestützpunkte in einem Bundesland auf, wenn sich das Bundesland für Pflegestützpunkte entscheidet. Die Pflegestützpunkte müssen unabhängig sein und eine umfassende Beratung anbieten. Wenn Sie selbst pflegebedürftig sind oder pflegebedürftige Angehörige haben, erhalten Sie bei diesen Stützpunkten alle wichtigen Antragsformulare, Informationen und konkrete Hilfestellungen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob und wo in Ihrer Nähe Pflegestützpunkte eingerichtet werden oder bereits eingerichtet wurden.
Ab dem 1. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Hilfe und Unterstützung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater.

Aufstockung des Personals in Pflegeheimen
Das Leistungsangebot in Heimen soll durch gesonderte Angebote der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung für demenziell erkrankte Bewohner verbessert werden.
In vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen kann zusätzliches Betreuungspersonal für Heimbewohnerinnen und -bewohner eingesetzt werden. Für rund 25 Demenz-Patienten ist jeweils eine Betreuungskraft vorgesehen.

Weitere Informationen:
Alle wichtigen Informationen zur Pflegeversicherung und wertvolle Ratgeber im PDF-Format finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: Link

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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