Übersicht AFI Fördermittel

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) stellt Fördermittel für wissenschaftliche Arbeiten in der Alzheimer-Forschung bereit. Die Fördermittel werden für wissenschaftliche Stellen und Verbrauchsmittel mit Laufzeiten bis zu zwei Jahren an besonders qualifizierte Forscher in Deutschland vergeben. Die Antragsteller müssen an einer deutschen Einrichtung angestellt sein.

Der Einsendeschluss für einen Antrag  auf  Fördermittel wird am Anfang eines Jahres auf der Webseite der AFI bekannt gegeben. Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an deutschen Universitäten können bei der AFI das ganze Jahr über Zuschüsse zu Reisekosten für Kongresse und Tagungen beantragen.

Forschungsvorhaben „Standard-Projekte“
Junge Forschungsgruppenleiter und etablierte Wissenschaftler können bis zu 40.000 € pro Jahr für maximal 2 Jahre beantragen. Deutsch-französische grenzübergreifende Projekte können von Forschern beider Länder zusammen bei der AFI oder ihrer Schwesterorganisation LECMA in Frankreich eingereicht werden.

Forschungsvorhaben „Pilot-Projekte“
Pilot Projekte haben zum Ziel, junge Wissenschaftler in ihrer Arbeit zu unterstützen. Promovierte Forscher (bis max. 6 Jahre nach der Promotion) können bis zu 20.000 € pro Jahr für maximal 2 Jahre beantragen. Deutsch-französische grenzübergreifende Projekte können von Forschern beider Länder zusammen bei der AFI oder ihrer Schwesterorganisation LECMA in Frankreich eingereicht werden.

Zuschüsse zu Reisekosten
Doktoranden und Wissenschaftler bis zu 2 Jahren nach der Promotion können bei der AFI Gelder für Reisekosten beantragen. Doktoranden können diesen Zuschuss in der Promotionsphase ein Mal erhalten. Anträge auf Zuschüsse können das ganze Jahr über eingereicht werden.

Informationen zur Bewerbung um Reisekostenzuschüsse

Antragstellung und Begutachtung von Projekten

Die AFI verwendet ein zweistufiges Bewertungssystem. Alle Anträge werden von Mitgliedern des europäischen Wissenschaftlichen Beirates und unabhängigen externen Gutachtern begutachtet. Die bei der AFI eingereichten Anträge werden in einem zweistufigen Begutachtungsprozess bewertet und im Herbst beim jährlichen Treffen des Wissenschaftlichen Beirates vorgestellt, diskutiert und bewertet.

Auf Basis dieser Bewertung wird dem Vorstand der AFI im Oktober eine Rangliste mit förderungswürdigen Projekten vorgeschlagen. Der Vorstand gibt dann die besten Projekte zur Förderung frei. Anträge, die in der zweite Runde bewertet werden, werden Anfang November über die Möglichkeit einer Förderung durch die AFI benachrichtigt.

Weitere Informationen zur Bewerbung und Antragsformulare

Bewertungskriterien für Forschungsvorhaben

Wissenschaftlicher Wert
Hat der Forscher eine klare Hypothese und spezifische Ziele? Sind die Hypothese und die spezifischen Ziele aus der Sicht des gegenwärtigen Wissensstandes angemessen? Ist das experimentelle Konzept geeignet, dem Forscher bei der Erreichung der spezifischen Ziele zu helfen und seine Hypothesen zu überprüfen? Sind die Methoden klar erklärt und angemessen?

Hat der Forscher in ausreichendem Maße die Aspekte bedacht, die die Rechte betroffener Patienten betreffen bzw. die angemessene Behandlung von Versuchstieren? Kann die vorgeschlagene Forschungsarbeit während der Laufzeit der finanziellen Förderung abgeschlossen werden?

Relevanz
Kann die vorgeschlagene Forschungsarbeit erheblich zur Verbesserung des gegenwärtigen Wissens im Hinblick auf die Ätiologie, Diagnose oder Behandlung der Alzheimer Krankheit beitragen?

Angemessenheit der Geldmittel
Ist der beantragte Gesamtbetrag für die Forschungsaufwendungen in einer angemessenen Größenordnung (weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt)? Sind die beantragten Geldmittel für die einzelnen Budgetkategorien angemessen? Hat der Forscher seine Budgetanträge klar begründet?

Fachwissen und Erfahrung des Forschers
Verfügt der leitende Wissenschaftler und/oder seine Mitarbeiter über die angemessene Sachkenntnis und Erfahrung, um die vorgeschlagene Forschungsarbeit durchzuführen? Hat der Wissenschaftler die entsprechenden Personen als wichtige Mitarbeiter, Personal oder Berater eindeutig bezeichnet? Hat der Wissenschaftler von den Mitarbeitern und Beratern deren Bereitschaft, an der Arbeit teilzunehmen, dokumentiert?

Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates sind angewiesen, die in den Anträgen und Beratungen erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln. Der Europäische Beirat setzt sich aus den Mitgliedern der Beiräte der AFI sowie der Schwesterorganisationen aus Frankreich (LECMA) und den Niederlanden (ISAO) zusammen.