Geldauflagen & BußgelderHerzlich Willkommen auf den Seiten der Alzheimer Forschung Initiative zum Thema Geldauflagen. Die folgenden Informationen richten sich an Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger, die die Alzheimer-Forschung durch Geldauflagen und Bußgelder unterstützen möchten. Durch Ihre Zuweisung tragen Sie dazu bei, die Arbeit der Alzheimer Forschung Initiative nachhaltig zu sichern und die fortschreitende Anzahl der Erkrankten zu stoppen. Vielen herzlichen Dank dafür! Geldauflagen sind VertrauenssacheBei Ihrer Zuweisung an die Alzheimer Forschung Initiative können Sie sicher sein: Wir erfüllen zuverlässig die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen / Bußgeldern:
Unsere AktenzeichenSeit 1999 ist die Alzheimer Forschung Initiative bundesweit in die „Liste der an Geldauflagen interessierten Einrichtungen" eingetragen. Zur Liste unserer Aktenzeichen in den Oberlandesgerichtsbezirken Unser BußgeldkontoKonto: 80 63 401 Bestellformular für Überweisungsträger und BußgelderBitte bestellen Sie neue Überweisungsträger und Aufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung sowie weitere Informationen über unsere Arbeit. |
Ihre Ansprechpartnerin Astrid Beyer Separate transparente KontoführungFür Geldauflagen und Bußgelder haben wir ein spezielles Geldauflagenkonto eingerichtet. Damit stellen wir sicher, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden. Konto: 80 63 401 ![]() |


