BußgelderGeldauflagen und Bußgelder werden bei Ordnungswidrigkeiten verhängt und zum großen Teil gemeinnützigen Organisationen zugewiesen. Staatsanwaltschaften und Gerichte können der Alzheimer Forschung Initiative Geldauflagen und Bußgelder zuweisen. Die Gelder werden über ein separates Konto verwaltet und kommen direkt den beiden Satzungszwecken Forschungsförderung und Aufklärungsarbeit zugute. Unseren aktuellen Aktivitäten-Bericht können Sie bei uns anfordern oder als digitales Dokument herunterladen |
Sonderkonto für Geldauflagen und zugewiesene BußgelderFür Geldauflagen und Bußgelder haben wir ein spezielles Konto eingerichtet. Damit stellen wir sicher, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden. Konto: 80 63 401 ![]() |


