Geldauflagen & Bußgelder

Herzlich willkommen auf den Seiten der Alzheimer Forschung Initiative zum Thema Geldauflagen. Die folgenden Informationen richten sich an Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger, die die Alzheimer-Forschung durch Geldauflagen und Bußgelder unterstützen möchten.

Durch Ihre Zuweisung tragen Sie dazu bei, dass kontinuierlich geforscht werden kann, um die steigende Zahl der Erkrankungen zu stoppen und Alzheimer vielleicht sogar irgendwann zu heilen. Vielen herzlichen Dank für Ihren Beitrag!

Geldauflagen sind Vertrauenssache

Bei Ihrer Zuweisung an die Alzheimer Forschung Initiative können Sie sicher sein: Wir erfüllen zuverlässig die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen / Bußgeldern:

  • Eingetragener gemeinnütziger Verein (Amtsgericht Düsseldorf VR 7991)
  • Verwendung der Gelder für den Satzungszweck
  • Zeitnahe Mitteilung von Satzungsänderungen
  • Fristgerechte Rechenschaft über Höhe und Verwendung zugewiesener Geldauflagen
  • Auskunft über eingehende und ausstehende Zahlungen
  • Separates Geldauflagenkonto
  • Separate Zahlscheine mit dem Eindruck „Keine Spende“

Unsere Aktenzeichen

Seit 1999 ist die Alzheimer Forschung Initiative bundesweit in die „Liste der an Geldauflagen interessierten Einrichtungen" eingetragen.

Zur Liste unserer Aktenzeichen in den Oberlandesgerichtsbezirken

Unser Bußgeldkonto

Konto: 8063401
BLZ: 37020500
Bank für Sozialwirtschaft Köln

IBAN: DE89370205000008063401
BIC: BFSWDE33XXX

Überweisungsträger und Adressaufkleber bestellen

Neue Überweisungsträger und Aufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung sowie weitere Informationen über unsere Arbeit können Sie einfach über das Bestellformular erhalten.