Geldauflagen & BußgelderHerzlich willkommen auf den Seiten der Alzheimer Forschung Initiative zum Thema Geldauflagen. Die folgenden Informationen richten sich an Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger, die die Alzheimer-Forschung durch Geldauflagen und Bußgelder unterstützen möchten. Durch Ihre Zuweisung tragen Sie dazu bei, dass kontinuierlich geforscht werden kann, um die steigende Zahl der Erkrankungen zu stoppen und Alzheimer vielleicht sogar irgendwann zu heilen. Vielen herzlichen Dank für Ihren Beitrag! Geldauflagen sind VertrauenssacheBei Ihrer Zuweisung an die Alzheimer Forschung Initiative können Sie sicher sein: Wir erfüllen zuverlässig die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen / Bußgeldern:
Unsere AktenzeichenSeit 1999 ist die Alzheimer Forschung Initiative bundesweit in die „Liste der an Geldauflagen interessierten Einrichtungen" eingetragen. Zur Liste unserer Aktenzeichen in den Oberlandesgerichtsbezirken Unser BußgeldkontoKonto: 8063401 IBAN: DE89370205000008063401 Überweisungsträger und Adressaufkleber bestellenNeue Überweisungsträger und Aufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung sowie weitere Informationen über unsere Arbeit können Sie einfach über das Bestellformular erhalten. |
Ihre Ansprechpartnerin Nina Weiß Separate transparente KontoführungFür Geldauflagen und Bußgelder haben wir ein spezielles Geldauflagenkonto eingerichtet. Damit stellen wir sicher, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden. Konto: 8063401 IBAN: DE89370205000008063401 |




