Geldauflagen & Bußgelder

Herzlich Willkommen auf den Seiten der Alzheimer Forschung Initiative zum Thema Geldauflagen. Die folgenden Informationen richten sich an Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger, die die Alzheimer-Forschung durch Geldauflagen und Bußgelder unterstützen möchten.

Durch  Ihre Zuweisung tragen Sie dazu bei, die Arbeit der Alzheimer Forschung Initiative nachhaltig zu sichern und die fortschreitende Anzahl der Erkrankten zu stoppen. Vielen herzlichen Dank dafür!

Geldauflagen sind Vertrauenssache

Bei Ihrer Zuweisung an die Alzheimer Forschung Initiative können Sie sicher sein: Wir erfüllen zuverlässig die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen / Bußgeldern:

  • Eingetragener gemeinnütziger Verein (Amtsgericht Düsseldorf VR 7991)
  • Verwendung der Gelder für den Satzungszweck
  • Zeitnahe Mitteilung von Satzungsänderungen
  • Fristgerechte Rechenschaft über Höhe und Verwendung zugewiesener Geldauflagen
  • Auskunft über eingehende und ausstehende Zahlungen
  • Separates Geldauflagenkonto
  • Separate Zahlscheine mit dem Eindruck „Keine Spende“

Unsere Aktenzeichen

Seit 1999 ist die Alzheimer Forschung Initiative bundesweit in die „Liste der an Geldauflagen interessierten Einrichtungen" eingetragen.

Zur Liste unserer Aktenzeichen in den Oberlandesgerichtsbezirken

Unser Bußgeldkonto

Konto: 80 63 401
BLZ: 370 205 00
Bank für Sozialwirtschaft Köln

Bestellformular für Überweisungsträger und Bußgelder

Bitte bestellen Sie neue Überweisungsträger und Aufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung sowie weitere Informationen über unsere Arbeit.

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