Das passiert mit den eingegangenen Anträgen:
1. Alle Anträge werden zunächst von zwei Mitgliedern des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats bewertet. Die Beiratsmitglieder entscheiden, ob die Forschungsvorhaben den Qualitätskriterien für einen weiterführenden Begutachtungsprozess genügen. Alle Forschungsvorhaben, die als förderungswürdig eingestuft werden, kommen in die zweite Runde.
2. Hier werden die Anträge erneut von drei international ausgewiesenen Fachleuten (zwei Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats sowie ein externer Experte) aus dem jeweiligen Fachgebiet des Antragsstellers unter die Lupe genommen und benotet.
3. Alle Anträge sowie die schriftlichen Gutachten werden beim jährlichen Treffen des Wissenschaftlichen Beirats ausführlich diskutiert. Anschließend gibt der Wissenschaftliche Beirat seine Empfehlung der zu fördernden Projekte an den Vorstand der AFI weiter.
4. Der Vorstand gibt die ausgezeichneten Wissenschaftler mit Beginn des neuen Geschäftsjahres am 1. November 2013 bekannt.
Die AFI konnte als größter privater Förderer öffentlicher Alzheimer-Forschung in Deutschland seit ihrer Gründung 1995 insgesamt 109 Forschungsprojekte mit über 5,7 Millionen Euro fördern.