Bis Mitte Mai werden in einer ersten Begutachtungsrunde die eingegangenen Anträge (Letter of Intent) von unserem Wissenschaftlichen Beirat sowie den Beiräten unserer europäischen Kooperationspartner in Frankreich und den Niederlanden bewertet. Antragsteller mit guter Bewertung werden anschließend zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert. Dieser wird von den Mitgliedern des europäischen Wissenschaftlichen Beirats sowie externen Gutachtern im Peer-Review-Verfahren geprüft und bewertet.
Die Anträge und Gutachten werden beim jährlichen Treffen des Wissenschaftlichen Beirats im Oktober ausführlich diskutiert. Anschließend teilt der Wissenschaftliche Beirat seine Empfehlung der zu fördernden Projekte unserem Vorstand mit. Der Vorstand gibt die ausgezeichneten Wissenschaftler mit Beginn des neuen Geschäftsjahres am 1. November 2018 bekannt.
Als größter privater Förderer öffentlicher Alzheimer-Forschung in Deutschland konnten wir seit unserer Gründung 1995 insgesamt 230 Forschungsaktivitäten mit über 9,2 Millionen Euro fördern.