COVID-19 und Alzheimer: Rechtliche Vorsorge nicht vergessen

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Wie möchten wir leben, betreut und behandelt werden, wenn wir selber nicht mehr entscheiden können? Nicht nur in dieser durch die COVID-19-Pandemie geprägten Zeit besitzt diese Frage eine große Relevanz. Für Menschen mit Alzheimer ist die rechtliche Vorsorge von ganz besonderer Bedeutung, da sie im Verlauf der Erkrankung ihre kognitiven Fähigkeiten einbüßen. Deshalb geben wir ein kostenloses Infoblatt-Set zur „Rechtlichen Vorsorge“ heraus.

Aufgeschoben werden sollte die rechtliche Vorsorge auf keinen Fall: Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht existiert auch in schwersten Krisensituationen kein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehepartner oder einen volljährigen Verwandten. 

Um alle wichtigen Lebensbereiche abzudecken, gibt es verschiedene rechtliche Vorsorgemöglichkeiten. Dazu gehören neben Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung auch das Testament, um den Nachlass selbstbestimmt zu regeln und Streitigkeiten nach dem eigenen Ableben vorzubeugen. Das Testament und die Vorsorgevollmacht setzen bei Erstellung uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, bei der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung muss zumindest Einwilligungsfähigkeit gegeben sein.

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