Testament immer per Hand schreiben

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Nur jeder vierte Deutsche hat ein Testament. Etwa 95 Prozent der selbstverfassten Testamente sind fehlerhaft oder unwirksam. Deshalb kommt es bei der Umsetzung des letzten Willens immer wieder zu Schwierigkeiten bis hin zu jahrelangem Streit unter den Erben. Beispielsweise ist oftmals nicht bekannt, dass ein selbstverfasstes Testament immer mit der Hand geschrieben sein muss. Es muss darüber hinaus das Datum enthalten, eindeutig als Testament gekennzeichnet und unterschrieben sein. Außerdem ist es wichtig, dass die Erbeinsetzung eindeutig ist. Es muss klar benannt sein, wer zu welchen Teilen erben soll.

Sollte der Verfasser eines Testaments an einer Demenz wie der Alzheimer-Krankheit leiden, kann die Frage nach der Testierfähigkeit noch für zusätzliche Verunsicherung sorgen. Aufklärung bieten wir mit unserem Infoblatt-Set „Vererben und Schenken“. Es beinhaltet die Infoblätter: „Richtig vererben“, „Merkblatt Trauerfall“ und „Wichtiges im Erbfall“.

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