Wegen COVID-19: Begutachtung durch Medizinischen Dienst bis Ende September telefonisch

Seniorin mit Telefon
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Menschen mit Alzheimer werden im Verlauf ihrer Erkrankung zunehmend pflegebedürftig. Das Pflegegeld wird aber nicht automatisch bezahlt. Hierfür ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse nötig. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft dann, ob die Voraussetzung für einen Pflegegrad und damit für finanzielle Unterstützung vorliegt.

Aufgrund der Pandemie der Lungenerkrankung COVID-19 erfolgt die Begutachtung des MDK allerdings bis mindestens Ende September nicht durch einen Hausbesuch. Stattdessen findet ein telefonisches Begutachtungsgespräch statt.

Der MDK schlägt dazu einen Termin vor. Zur Vorbereitung des Gesprächs sendet der MDK vorab einen Fragebogen zur Selbstauskunft zu. Anhand des Telefongesprächs und der vorliegenden Informationen stellt ein Gutachter den Grad der Pflegedürftigkeit fest und teilt der Pflegekasse den empfohlenen Pflegegrad mit. Wie bisher erhalten die Versicherten den Leistungsbescheid von der Pflegekasse.

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