Warum Sie frühzeitig rechtlich vorsorgen sollten

Ich kenne meine Frau doch am besten!

Helga und Peter Neumann sind seit 58 Jahren verheiratet. Helga ist an Alzheimer erkrankt. Bis vor kurzem konnte sich Peter noch selbst um seine Frau kümmern. Doch nach einem schweren Sturz musste sie ins Krankenhaus und kam danach in ein Pflegeheim. Wegen des Corona-Besuchsverbots durfte Peter seine Frau lange nicht besuchen. Irgendwann hat sie ihn nicht mehr wiedererkannt. Das Gericht teilte ihm mit, dass ein gesetzlicher Betreuer für seine Frau bestellt wurde.

Peter war geschockt - er war davon ausgegangen, dass er als Ehemann wichtige Entscheidungen für seine Frau treffen darf - denn er kennt sie doch am besten!

Diese schwierige Situation hätte sich das Ehepaar Neumann mit einer Vorsorgevollmacht und zum Teil mit einer Betreuungsverfügung ersparen können. Mit einer Betreuungsverfügung hätten sie zum Beispiel Peter als Betreuer und das gewünschte Pflegeheim benennen können.  Das Betreuungsgericht muss Wünsche aus der Betreuungsverfügung berücksichtigen. Mit einer Vorsorgevollmacht hätte Helga regeln können, wer sie allgemein oder in bestimmten Bereichen rechtlich vertritt.

„Leider ist das kein Einzelfall. Viele Menschen wissen nicht, dass es kein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehepartner oder Verwandten gibt“, erklärt Susanne Schuran, unsere Ansprechpartnerin für Erbschaften. „Ich empfehle deshalb dringend, frühzeitig rechtlich vorzusorgen und sich um eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, aber auch um eine Patientenverfügung und sein Testament zu kümmern. Informieren Sie sich jetzt mit unserem kostenlosen Informationsset zur rechtlichen Vorsorge!"

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Inhalt:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Formulare zum Ausfüllen

Infoblätter im Set, 27 Seiten, 2017

 
 
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