Ich kümmere mich um meine rechtliche Vorsorge!
Klaus (84) lebt seit dem Tod seiner Frau allein. Er ist fit für sein Alter und erledigt seine Angelegenheiten noch selber. Zu seiner Tochter Sonja (55) hat er einen sehr guten Kontakt.
Nach einem schweren Unfall fällt er ins Koma. Weil Klaus weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht hat, bekommt Klaus einen gesetzlichen Betreuer, der von nun an die Entscheidungen für Klaus trifft.
Klaus besitzt ein vermietetes Mehrfamilienhaus. Seine Tochter wohnt mit ihrer Familie im zweiten Stock und zahlt ihrem Vater Miete.
Als Klaus ins Pflegeheim muss, kann er die hohen Kosten nicht von seiner Rente und seinen Mieteinnahmen bezahlen. Der gesetzliche Betreuer will deshalb die Immobilie verkaufen.
Sonja möchte die Immobilie aber behalten und bietet an, die Pflegekosten ihres Vaters zu übernehmen. So hatten es Klaus und Sonja gemeinsam geplant. Sonja sollte die Immobilie erben, damit sie weiter darin wohnen bleiben kann. Sie kann das jetzt aber nicht entscheiden, weil ihr Vater sie nicht durch eine Vorsorgevollmacht als gesetzliche Vertreterin eingesetzt hat. Sie ist empört. Sie weiß doch am besten was ihr Vater wollte!
„Ein Fall wie dieser ist keine Seltenheit", weiß Julia Gitzler. Als Referentin für Erbschaften und Zustiftungen bei der Alzheimer Forschung Initiative berät Sie zur rechtlichen Vorsorge und empfiehlt jedem, sich frühzeitig um eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu kümmern.
Schieben Sie das Thema nicht auf und informieren Sie sich. Bestellen Sie noch heute unsere Infoblätter zur rechtlichen Vorsorge.
Im Verlauf der Alzheimer-Krankheit gehen Geschäftsfähigkeit und Testierfähigkeit verloren. Aus meiner Praxis als Rechtsanwalt kenne ich viele verzweifelte Fälle, in denen es zu spät war, sich um die rechtliche Vorsorge zu kümmern. Daher rate ich Betroffenen, die rechtliche Vorsorge spätestens bei Diagnosestellung, besser noch davor, zu regeln!
Christoph Sasse, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer Stiftung Alzheimer Initiative
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Inhalt:
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Formulare zum Ausfüllen
Infoblätter im Set, 27 Seiten, 2017