Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Wichtige Schritte in der rechtlichen Vorsorge

Unangenehme Dinge auf „später“ zu verschieben, ist menschlich.

Doch ein unvorhergesehenes Ereignis oder eine schwere Krankheit wie Alzheimer können dazu führen, dass man auf die Hilfe anderer angewiesen ist und selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt sich und seine Angehörigen.

Die rechtliche Vorsorge sollte deshalb nicht aufgeschoben werden. Zwar haben Ehegatten ab 1. Januar 2023 ein gesetzliches Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten, allerdings nur für sechs Monate und mit vorübergehenden Einschränkungen.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung als wichtige Schritte der rechtlichen Vorsorge vor.

Lesen Sie dazu auch unsere Infoblätter

Mit unserem Infoblatt-Set zur Rechtlichen Vorsorge erläutern wir die wichtigsten Punkte zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Ebenfalls enthalten sind Informationen zur Testierfähigkeit bei Demenz.
Infoblätter im Set, 2024

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Patientenverfügung

In Deutschland hat jede Person das Recht zu entscheiden, ob und wie er medizinisch behandelt wird. Ärztinnen und Ärzte benötigen daher für jede Therapie die Zustimmung der Patientinnen und Patienten. Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, welche medizinische und pflegerische Behandlung Sie wünschen, falls Sie Ihre Wünsche nicht mehr selbst äußern können.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine oder mehrere Personen, im Namen der betroffenen Person als rechtlicher Vertreter oder rechtliche Vertreterin zu handeln. Damit können zum Beispiel Bankgeschäfte,  die Wahl des Pflegeheims oder die Kommunikation mit Versicherungen, Ämtern oder Unternehmen geregelt werden.

Betreuungsverfügung

Wenn jemand aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen, richtet das Gericht eine Betreuung ein. In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wen Sie in einer solchen Situation als Betreuer wünschen. Das Gericht wird diese Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen.


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