Pflegeleistungen bei Alzheimer & Demenz
Menschen mit einer Demenzerkrankung wie Alzheimer haben Anspruch auf finanzielle und praktische Unterstützung bei der Betreuung und Pflege.
Höhe und der Umfang der Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 1 bis 5: Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld.
- Pflegegrad 2 bis 5: Zusätzlich zum Pflegegeld können Pflegesachleistungen sowie teil- oder vollstationäre Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden.
Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Leistungen und Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung.
Auch Maßnahmen für eine sicheres Zuhause können (mit-)finanziert werden. Foto: sasimi pangai / iStockphoto
Pflegehilfsmittel
Für Geräte und Sachmittel (z.B. Hygieneartikel), die zur häuslichen Pflege notwendig sind oder die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern, stehen monatlich pauschal 40 Euro zur Verfügung.
Verhinderungspflege
Wenn die pflegende Person krank ist oder Urlaub benötigt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Pflegevertretung. Dafür stehen pro Kalenderjahr bis zu 2.418 Euro für bis zu sechs Wochen bereit.
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Übergangspflege im Krankenhaus
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Übergangspflege für bis zu zehn Tage im Krankenhaus in Anspruch genommen werden, um die Versorgung sicherzustellen. Es ist ratsam, frühzeitig mit dem Sozialdienst im Krankenhaus oder der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.
Kurzzeitpflege
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Kurzzeitpflege für eine vollstationäre Pflege bis zu vier Wochen in Anspruch genommen werden, unterstützt mit 1.774 Euro. Nicht genutzte Mittel aus der Verhinderungspflege können auf die Kurzzeitpflege angerechnet werden, was den Zeitraum auf maximal acht Wochen verlängert.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Zur Anpassung der Wohnung an die Bedürfnisse Pflegebedürftiger stehen bis zu 4.000 Euro zur Verfügung.
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Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Für die häusliche Pflege können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden, die bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags unterstützen. Ambulant gepflegte Personen erhalten einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich.
Familienpflegezeit
Wenn ein Familienmitglied gepflegt werden muss, können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren. In dieser Zeit erhalten sie einen Aufstockungsbetrag auf ihr Gehalt, um den Einkommensverlust teilweise auszugleichen. Nach der Familienpflegezeit arbeiten sie wieder normal und das Gehalt wird weiter aufgestockt, bis der Vorschuss ausgeglichen ist.
Teil- und vollstationäre Leistungen
In späteren Krankheitsphasen brauchen Menschen mit Demenz viel Hilfe von anderen. Häufig ist es dann nicht mehr möglich, zu Hause zu wohnen. Menschen, die in teilstationärer (Tages- oder Nachtpflege) oder vollstationärer Pflege leben, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die Leistungen werden zusätzlich zu den Geld- oder Sachleistungen für die häusliche Pflege gezahlt.
Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber
Der Ratgeber Leben mit der Diagnose Alzheimer erläutert, was auf Menschen mit Alzheimer und ihre Familien und Freunde zukommen kann. Beleuchtet werden neben medizinischen und therapeutischen Aspekten auch pflegerische, rechtliche und finanzielle Fragestellungen.
72 Seiten, 2024