Für Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger

Geldauflagen & Bußgelder

Herzlich willkommen auf den Seiten der Alzheimer Forschung Initiative zum Thema Geldauflagen. Die folgenden Informationen richten sich an Strafrichter und Staatsanwälte, die die Alzheimer-Forschung durch Geldauflagen und Bußgelder unterstützen möchten.

Durch Ihre Zuweisung tragen Sie dazu bei, dass kontinuierlich geforscht werden kann, um die steigende Zahl der Erkrankungen zu stoppen und Alzheimer vielleicht sogar irgendwann zu heilen. Zugewiesene Geldauflagen fließen, gemäß unserer Vereinssatzung, in die beiden Zwecke "Forschungsförderung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Alzheimer-Krankheit".
Vielen herzlichen Dank für Ihren Beitrag!

Geldauflagen sind Vertrauenssache

Bei Ihrer Zuweisung an die Alzheimer Forschung Initiative können Sie sicher sein: Wir erfüllen zuverlässig die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen / Bußgeldern:

  • Eingetragener gemeinnütziger Verein (Amtsgericht Düsseldorf VR 7991)
  • Langjähriges Mitglied im deutschen Spendenrat e.V.
  • Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
  • Verwendung der Gelder für den Satzungszweck
  • Zeitnahe Mitteilung von Satzungsänderungen
  • Fristgerechte Rechenschaft über Höhe und Verwendung zugewiesener Geldauflagen
  • Auskunft über eingehende und ausstehende Zahlungen
  • Separates Geldauflagenkonto
  • Separate Zahlscheine mit dem Eindruck „Keine Spende“
  • Zeitnahe Information über aktuelle Forschungsprojekte

So finden Sie uns in Ihrem Oberlandesgerichtsbezirk

Seit 1999 ist die Alzheimer Forschung Initiative bundesweit in die „Liste der an Geldauflagen interessierten Einrichtungen" eingetragen.

Die Aktenzeichen der Oberlandesgerichte können Sie hier einsehen.

Oberlandesgericht Aktenzeichen
OLG Bamberg 4012/Vlb-DB3195
Amtsgericht Tiergarten Berlin 4111-A1 (Sdh I) AG-185/97
Brandenburgisches OLG 4100 E-GL.2 SH 1268
Generalstaatsanwaltschaft Bremen 4012/2
OLG Dresden 4012-II.3.1-1/12
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf E-00487
OLG Frankfurt am Main Listennr.: 6077
Justizbehörde Hamburg 4012/3 E-477.72
OLG Karlsruhe 4005 II
STA Bad Kreuznach (Koblenz) 40101
OLG München 4012 Bl./00 Listennr.: 1325
OLG Naumburg 4012 E-1383
OLG Nürnberg 425 E1-88
OLG Oldenburg 4012 E 4261
OLG Rostock 4010-E-1/92-1487
Landgericht Saarbrücken 42 I-52/04C
Schleswig-Holsteinisches OLG 401-85 SdB.: 74, Bl. 29, Kz: 3489
OLG Stuttgart 400 E
Thüringer OLG Jena 4010 Ea-15/00
Pfälzisches OLG Zweibrücken 401a-9/00

Überweisungsträger und Adressaufkleber bestellen

Gerne schicken wir Ihnen auf Bestellung neue Überweisungsträger und Aufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung, sowie weitere Informationen über unsere Arbeit. Bei Benutzung des Formulars auf dieser Seite werden Ihre Daten über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Persönliche Angaben

Unser Geldauflagenkonto

IBAN: DE89 3702 0500 0008 0634 01
BIC: BFSWDE33XXX
SozialBank, Köln


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