Oda Şanel
Geschäftsführerin
Tel.: 0211 - 86 20 66 20
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Für eine Zukunft ohne Alzheimer brauchen wir Menschen, die dafür vorausschauend ein Zeichen setzen – dies können Sie zum Beispiel, wenn Sie in Ihrem Testament die AFI mit einem Vermächtnis bedenken oder als Mit- oder Alleinerben benennen.
Mit jedem geförderten Projekt kommen wir einen kleinen Schritt weiter in eine Zukunft ohne Alzheimer. Vermächtnisse und Erbschaften sind ein wichtiger Motor dafür. Wenn Sie die AFI zum Allein- oder Miterben einsetzen, ermöglichen Sie die Förderung eines oder mehrerer Forschungsprojekte. Setzen Sie die AFI als Vermächtnisnehmer ein, tragen Sie damit zur Finanzierung eines Forschungsprojektes bei. Und Sie sparen in beiden Fällen Erbschaftsteuer, da die AFI und ihre Stiftung davon befreit sind.
Wenn Sie die AFI oder ihre Stiftung im Testament bedenken, helfen Sie, die Kontinuität unserer Forschungsförderung zu sichern.
Oda Şanel
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Sie möchten Ihre Familie testamentarisch absichern und zusätzlich unsere Arbeit unterstützen? Dann ist ein Vermächtnis zugunsten der AFI oder ihrer Stiftung eine sinnvolle Möglichkeit, beide Absichten zu verbinden. Ein Vermächtnis bedeutet, dass Sie im Testament einen genau bestimmten Teil des Nachlasses einer Person oder Organisation zuschreiben. Das kann eine bestimmte Summe, ein Konto, ein Bruchteil des Vermögens oder bestimmte Gegenstände, wie eine Sammlung oder eine Immobilie, sein.
Im Unterschied zum Erben haftet der Vermächtnisnehmer nicht für den gesamten Nachlass, sondern hat einen Anspruch auf die Herausgabe des Vermächtnisses gegen den oder die Erben. In der Regel ist ein Vermächtnis im Wert deutlich kleiner als das Erbe. Mit einem Vermächtnis von zum Beispiel 40.000 Euro können wir ein Pilotprojekt eines jungen Wissenschaftlers für zwei Jahre fördern.
Es gibt viele Möglichkeiten: Ob mit Hilfe von Geldvermögen, Wertgegenständen oder Immobilien, einer Lebens- oder Rentenversicherung, können Sie per Testament festlegen. Dabei haben Sie die Wahl, Ihr Testament selbst zu schreiben oder von einem Notar verfassen zu lassen. Für Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen an die AFI oder ihre Stiftung fallen weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer an.
Für Fragen dazu steht Ihnen gerne unsere Kollegin Oda Şanel zur Verfügung.
Für Erbschaften und Vermächtnisse haben wir ein eigenes Nachlasskonto eingerichtet:
IBAN: DE08 3702 0500 0008 0634 04
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft, Köln
Wird die AFI oder ihre Stiftung Alleinerbe, kümmern wir uns mit Sorgfalt um alle Angelegenheiten, die in diesem Zusammenhang anfallen, z.B.:
Dafür haben wir selbst fachkundige Unterstützung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder beauftragen einen solchen vor Ort. Wenn nötig, ziehen wir weitere Experten hinzu. Dabei haben wir immer das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Auge. Auch hier gilt: Wir wollen die Abwicklungskosten so gering wie möglich halten, um möglichst viel Geld in unsere Satzungszwecke fließen zu lassen.
Wir gedenken aller, die unsere Arbeit mit einem Vermächtnis, Erbteil oder Erbe bedacht haben, in unserem virtuellen Erinnerungsgarten. Wissenswertes und viele Antworten auf Ihre Fragen erfahren Sie in unserer Rubrik Fragen & Antworten. Für Veranstaltungen zum Thema Vererben können Sie sich hier anmelden.