Vertrauen ist uns wichtig

Transparenz

Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative (AFI) finanziert sich überwiegend aus Spenden von Privatpersonen. Geld von staatlichen Institutionen erhält die AFI nicht. Die damit einhergehende Verantwortung den Förderern und Spendern gegenüber steht dementsprechend stets im Fokus ihres Handelns. Es entspricht dem Selbstverständnis der AFI, den Grundsätzen der Neutralität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu folgen. Deshalb wurde trotz zahlreicher Anfragen bis heute keine Kooperation mit der Pharmaindustrie eingegangen.

Als langjähriges Mitglied im Deutschen Spendenrat sind der AFI die Richtlinien eines transparenten Umgangs mit Spendengeldern seit langem vertraut und von ihr als verpflichtend angenommen worden. Die wichtigsten Informationen bezüglich Struktur, Richtlinien und Mittelverwendung veröffentlicht sie im Sinne der von ihr unterzeichneten Initiative Transparente Zivilgesellschaft jederzeit aktuell auf der eigenen Internetseite.

Zudem gehört die AFI zu den ersten Mitgliedsorganisationen, die das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats tragen dürfen. Die Zuerkennung basiert auf dem in Deutschland einzigen Kontrollverfahren für spendensammelnde Organisationen, bei dem Wirtschaftsprüfer die Einhaltung eines definierten Regelwerks sowie vorgegebener Kriterien mit besonderem Schwerpunkt in den Bereichen Rechnungslegung und Strukturen überprüfen.

Weiterhin stellt die AFI dem Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) jährlich ihren Prüfungsbericht zum Jahresabschluss sowie den Tätigkeitsbericht zur Verfügung.

Deutscher Spendenrat

Die AFI verpflichtet sich

  • nicht mit Geschenken, Vergünstigungen oder Vorteilen zu werben, die inhaltlich oder im finanziellen Aufwand nicht dem Satzungszweck entsprechen.
  • nur in angemessener Form zu werben.
  • den Verbraucherschutz in jeder Hinsicht zu achten.
  • den Schutz der Spenderadressen zu respektieren.
  • sich mit Buchführung und Jahresabschluss nach den Grundsätzen des Institutes für Wirtschaftsprüfer (IdW) prüfen zu lassen.
  • jährlich einen Bericht zu veröffentlichen, u.a. zu Erträgen/Aufwendungen und projektgebundenen Spenden.
  • jährlich den Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer erweiterten Prüfung hinsichtlich unserer Einhaltung der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V. zu beauftragen, soweit es die Rechnungslegung betrifft.
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Alzheimer heilen - Spenden Sie!


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Initiative Transparente Zivilgesellschaft

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
Der eingetragene gemeinnützige Verein Alzheimer Forschung Initiative e.V. mit Sitz in Düsseldorf wurde am 9.3.1995 gegründet. Die Vereinsregisternummer lautet VR 7991. Unsere Anschrift: Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstraße 34, 40210 Düsseldorf.

2. Vollständige Satzung sowie weitere wesentliche Dokumente
Satzung der Alzheimer Forschung Initiative e.V. (pdf-Dokument)
Leitlinien der Alzheimer Forschung Initiative e.V.
Richtlinien zur Fördermittelvergabe

3. Datum des jüngsten Freistellungsbescheides vom Finanzamt
Freistellungsbescheid vom 2.2.2022 (pdf-Dokument)

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
Informationen über die Organe der AFI

5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation
Jahresbericht 2022 (pdf-Dokument)

6. Personalstruktur / Vergütung
Aktuell beschäftigt die Alzheimer Forschung Initiative e.V. 17 Mitarbeiter in Vollzeit und Teilzeit von zehn bis 40 Wochenstunden. Provisionen und Erfolgsbeteiligungen werden nicht bezahlt. Durch das Einhalten von Zielvereinbarungen kann jährlich ein Bonus als leistungsabhängige Vergütung erlangt werden.

7. Mittelherkunft
Jahresbericht 2022 (pdf-Dokument)

8. Mittelverwendung
Jahresbericht 2022 (pdf-Dokument)

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Stiftung Alzheimer Initiative (SAI). Die gemeinnützige GmbH wurde 2009 gegründet. Sie ist registriert beim Amtsgericht Düsseldorf, HRB 61815, und hat ihren Sitz in den Geschäftsräumen der AFI in Düsseldorf. Gegenstand der SAI ist ausschließlich und unmittelbar die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung Alzheimer Initiative ist selbstlos tätig, nicht auf Erwerb gerichtet und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

10. Zuwendungen, die mehr als zehn Prozent der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen
Die AFI erhält zurzeit keine Einzelzuwendungen, die mehr als zehn Prozent der Jahreseinnahmen ausmachen.
Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.
Die Einhaltung der vorgenannten Angaben wird durch einen Wirtschaftsprüfer jährlich kontrolliert.

Letztes Update: 5. Juni 2023

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