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Stiftung Alzheimer Initiative (SAI)Sie verfügen über finanzielle Mittel, die Sie mittel- oder langfristig dem Gemeinwohl zur Verfügung stellen möchten? Die Stiftung Alzheimer Initiative bietet die Möglichkeit sinnvoller Investitionen in die Zukunft, beispielsweise in Form einer Zustiftung. Sämtliche Erträge aus dem Stiftungskapital kommen der Forschungsförderung und Aufklärungsarbeit der AFI zugute. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Themen Zustiftung, Treuhandstiftung oder Stifterdarlehen. Wenn Sie Interesse haben, sich nachhaltig für unsere Vision von einer Zukunft ohne Alzheimer einzusetzen, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir individuell auf Ihre Wünsche eingehen können. Als Zustifter Stiftungsvermögen vergrößernEine Zustiftung ist dann sinnvoll, wenn ein Spender sich auf lange Sicht für einen bestimmten gemeinnützigen Zweck engagieren möchte ohne selbst den Aufwand der Gründung einer Stiftung zu haben. Die Zustiftung fließt dem Stiftungsvermögen einer bestehenden Stiftung zu, der gestiftete Betrag muss nicht zeitnah verwendet werden und hilft somit, den Satzungszweck langfristig und dauerhaft zu fördern. Das Kapital bleibt dabei erhalten, lediglich mit den Zinserträgen wird nachhaltig Gutes getan. Ein Zustifter genießt steuerliche Vorteile. Die Zustiftung ist in jeder beliebigen Höhe möglich. Auch kleinere Beträge lohnen sich hier schon. Eine eigene Treuhandstiftung gründenGründer einer Treuhandstiftung können über einen längeren Zeitraum große Summen an die Stiftung übertragen. Damit erhält ein/e Stifter/in die besten steuerlichen Förderungen. Die Gründung einer Treuhandstiftung ist relativ einfach und für den Stifter mit wenig Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Sie kann außerdem den Namen des Stifters tragen. Der Vorteil der Treuhandstiftung liegt darin, dass sie bereits mit einem relativ geringen Betrag gegründet werden kann und der Stifter selbst keinen großen Aufwand betreiben muss, da die Verwaltung dem Treuhänder obliegt. Die Stiftung Alzheimer Initiative verwaltet momentan zwei unselbständige Stiftungen treuhänderisch, deren Kapital für die Förderung der Alzheimer-Forschung bestimmt ist. Zinsen schenken mit einem StifterdarlehenBei einem Stifterdarlehen handelt es sich um einen Darlehensvertrag zwischen dem Darlehensgeber und der Stiftung als Darlehensnehmerin. Der Stiftung wird eine Darlehenssumme in vereinbarter Höhe, befristet oder unbefristet kostenfrei und zinslos zur Verfügung gestellt. Bei einem Stifterdarlehen handelt es sich somit um einen leihweise zur Verfügung gestellten Betrag, der bei Fälligkeit in voller Höhe an den Darlehensgeber zurückgezahlt wird. Eine Bürgschaft stellt dies sicher. Durch die Zinserträge wird die Arbeit der Stiftung gefördert. Ein Darlehensgeber für eine gemeinnützig anerkannte Einrichtung genießt gute steuerliche Vorteile und bleibt gleichzeitig finanziell flexibel. |
Ihre Ansprechpartnerin Astrid Beyer
Wesentliche Dokumente SAI Die SAI ist registriert beim Amtsgericht Düsseldorf,
SpendenkontoStiftung Alzheimer Initiative IBAN: DE92300501101005482128
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