Travel Grants
Die Unterstützung junger Wissenschaftler*innen ist uns ein großes Anliegen. Nationale und internationale Tagungen und Kongresse, wie zum Beispiel die „Alzheimer's Association International Conference“ (AAIC), sind wichtige Plattformen für den internationalen wissenschaftlichen Austausch und die Präsentation neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Wir vergeben Reisekostenzuschüsse für Forscher*innen an deutschen Universitäten und öffentlichen Einrichtungen, die aktiv einen Kongress besuchen möchten. Gefördert werden Reisen zu Kongressen, die sich auf Methoden und Mechanismen bei der Alzheimer-Krankheit oder alzheimerverwandter Demenzen beziehen. Auch die Teilnahme an Online-Kongressen wird gefördert. Voraussetzung dafür ist eine aktive Teilnahme an dem Kongress durch die Präsentation eines Abstracts, sofern eine aktive Teilnahme möglich ist.
Unsere Fördermöglichkeiten
Wer kann Reisekostenzuschüsse beantragen?
Doktorand*innen und Wissenschaftler*innen bis zu zwei Jahren nach der Promotion können bei uns Gelder für Reisekosten und die Kongressteilnahme beantragen. Doktorand*innen können diesen Zuschuss in der Promotionsphase einmal erhalten. Anträge auf Zuschüsse können das ganze Jahr über eingereicht werden.
Welche Höhe betragen die Zuschüsse?
Beantragt werden können Beträge bis zu einer Gesamtsumme von maximal 1.000 €. Dem Antrag wird auf der Basis eines Kostenvoranschlags stattgegeben. Ausbezahlt werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten.
Welche Bedingungen sind an einen Reisekostenzuschuss geknüpft?
• Anstellung an einer deutschen Universität/öffentlichen Einrichtung.
• Die aktive Teilnahme am Kongress durch einen vom Kongress angenommenen Abstract ist erwünscht, sofern eine aktive Teilnahme möglich ist.
• Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Kongressbeginn eingehen.
• Die Einrichtung verfügt nicht über Finanzmittel für die geplante Kongressteilnahme.
• Innerhalb von zwei Monaten nach der Veranstaltung muss eine Abrechnung der Kosten samt Nachweisen im Besitz der AFI sein, sowie die Bestätigung der Abstract-Annahme und eine kurze Zusammenfassung der Kongressteilnahme.
Das Vorliegen der genannten Unterlagen ist Voraussetzung für die Ausbezahlung der Gelder.
Wie wird der Antrag bei der AFI gestellt?
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- Ein kurzer Antragsbrief auf dem Papier der Universität / Institution.
- Ein Kostenvoranschlag für Reisekosten, Teilnahmekosten und Kosten der Unterkunft samt Nachweisen.
- Abstract, der beim Kongress eingereicht wird - und falls bereits vorhanden - auch die Bestätigung der Abstract-Annahme, sofern eine aktive Teilnahme möglich ist.
- Ein Lebenslauf des*der Antragstellenden.
- Eine Übersicht weiterer Sponsoren samt Beträgen.
Hinweis
Liebe Forscher*innen, leider vergibt AFI für das restliche Jahr 2024 keine Travel Grants mehr. Wir bitten Sie daher, uns keine Anträge zu senden. Anträge können wieder ab dem Jahr 2025 gestellt werden.
Dear researchers, unfortunately AFI cannot award any Travel Grants for the rest of the year of 2024. Therefore we kindly ask you to not send us an application for the Travel Grant. Applications can be submitted again in 2025.
Ihre Ansprechpartnerin
Pia Ellissen
Administration Wissenschaft
Scientific Administration
Tel.: 0211 - 86 20 66 24
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