Travel Grants
Mit dem Travel Grant unterstützt die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Teilnahme an nationalen und internationalen Tagungen und Kongressen.
Veranstaltungen wie die „Alzheimer's Association International Conference“ (AAIC) bieten wichtige Plattformen für den wissenschaftlichen Austausch und die Präsentation neuer Forschungsergebnisse.
- Gefördert werden Reisekostenzuschüsse für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an deutschen Universitäten und öffentlichen Einrichtungen.
- Förderfähig sind Reisen zu Kongressen, die sich mit Methoden und Mechanismen der Alzheimer-Krankheit oder Alzheimer-verwandter Demenzen befassen.
- Auch die Teilnahme an Online-Kongressen wird unterstützt.
- Voraussetzung für die Förderung ist eine aktive Teilnahme am Kongress, zum Beispiel durch die Präsentation eines Abstracts, sofern dies möglich ist.
Ihre Ansprechpartnerin
Pia Ellissen
Administration Wissenschaft
Scientific Administration
Tel.: 0211 - 86 20 66 24
E-Mail schreiben
Wer kann Reisekostenzuschüsse beantragen?
- Doktorandinnen und Doktoranden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bis zu zwei Jahren nach der Promotion können bei uns Gelder für Reisekosten und die Kongressteilnahme beantragen.
- Doktorandinnen und Doktoranden können diesen Zuschuss in der Promotionsphase einmal erhalten.
- Anträge auf Zuschüsse können das ganze Jahr über eingereicht werden.
Welche Höhe betragen die Zuschüsse?
- Beantragt werden können Beträge bis zu einer Gesamtsumme von maximal 1.000 €. Dem Antrag wird auf der Basis eines Kostenvoranschlags stattgegeben. Ausbezahlt werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten.
Welche Bedingungen sind an einen Reisekostenzuschuss geknüpft?
- Tätigkeit an einer deutschen Universität/öffentlichen Einrichtung.
- Die aktive Teilnahme am Kongress durch einen vom Kongress angenommenen Abstract ist erwünscht, sofern eine aktive Teilnahme möglich ist.
- Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Kongressbeginn eingehen.
- Die Einrichtung verfügt nicht über Finanzmittel für die geplante Kongressteilnahme.
- Innerhalb von zwei Monaten nach der Veranstaltung muss eine Abrechnung der Kosten samt Nachweisen im Besitz der AFI sein, sowie die Bestätigung der Abstract-Annahme und eine kurze Zusammenfassung der Kongressteilnahme.
Das Vorliegen der genannten Unterlagen ist Voraussetzung für die Ausbezahlung der Gelder.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Ein kurzer Antragsbrief auf dem Papier der Universität / Institution.
- Ein Kostenvoranschlag für Reisekosten, Teilnahmekosten und Kosten der Unterkunft samt Nachweisen.
- Abstract, der beim Kongress eingereicht wird - und falls bereits vorhanden - auch die Bestätigung der Abstract-Annahme, sofern eine aktive Teilnahme möglich ist.
- Ein Lebenslauf des oder der Antragstellenden.
- Eine Übersicht weiterer Sponsoren samt Beträgen.
Schicken Sie Ihren Antrag auf einen Reisekostenzuschuss ausschließlich digital per E-Mail in einem PDF-Dokument an Pia Ellissen an die E-Mail forschung@alzheimer-forschung.de. Bitte achten Sie vor dem Abschicken auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
English version of our Travel Grant Guidelines