Stiften - so individuell wie Sie
Für manche Menschen ist ihre persönliche Erfahrung mit der Alzheimer-Krankheit Anstoß und Anliegen zugleich, sich als Stifter bzw. Stifterin zu engagieren. Für andere wiederum ist es die Sorge, eines Tages selbst betroffen sein zu können oder die Tatsache, dass in die Erforschung dieser Volkskrankheit immer noch viel zu wenig investiert wird. Wir möchten gerne individuell auf Ihre ganz persönlichen Wünsche und Vorstellungen eingehen und geben Ihnen auf diesen Seiten einen Überblick über Ihre Möglichkeiten, sich als Stifter bzw. Stifterin für eine Zukunft ohne Alzheimer zu engagieren.
Die Alzheimer Forschung Initiative und die Stiftung Alzheimer Initiative arbeiten Seite an Seite für eine Zukunft ohne Alzheimer. Während der Verein die satzungsgemäßen Ziele direkt verwirklicht, verwaltet die Stiftung Ihre Zuwendung langfristig, indem sie nur die laufenden Erträge für die Förderung der Alzheimer-Forschung verwendet.
Ihr Ansprechpartner
Christoph Sasse
Geschäftsführer Stiftung Alzheimer Initiative (SAI)
Tel.: 0211 - 83 68 06 31
E-Mail schreiben
Ihre Ansprechpartnerin
Susanne Schuran
Erbschaften und Zustiftungen
Tel.: 0211 - 86 20 66 29
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Hier erfahren Sie mehr zum Thema Stiften und Ihren Möglichkeiten
Spenden mit Langzeitwirkung: Die Zustiftung
Eine Zustiftung ist eine besondere Form der Schenkung, denn der Betrag oder das Vermögen fließt in den Kapitalstock der Stiftung. Sie ist dann sinnvoll, wenn sich ein Spender oder eine Spenderin auf lange Sicht für einen bestimmten gemeinnützigen Zweck engagieren möchte, ohne selbst den Aufwand der Gründung einer Stiftung zu haben.
Der gestiftete Betrag muss nicht zeitnah verwendet werden und hilft somit, den Satzungszweck langfristig und dauerhaft zu fördern. Das Kapital bleibt dabei erhalten, lediglich mit den Zinserträgen wird nachhaltig Gutes getan. Als Zustifter bzw. Zustifterin genießen Sie steuerliche Vorteile. Die Zustiftung ist in jeder beliebigen Höhe möglich, auch kleinere Beträge lohnen sich.
Stiften auf Probe: Das Stifterdarlehn
Wenn Sie der Alzheimer-Forschung längerfristig mit einer größeren Geldsumme unterstützen möchten, jedoch nicht sicher sind, ob Sie dieses Geld zu einem späteren Zeitpunkt selbst benötigen, ist das Stifterdarlehn die ideale Lösung. Sie stellen der Stiftung eine Darlehnssumme kostenfrei und zinslos zur Verfügung, dies kann auch mit einer Schenkung von Todes wegen kombiniert werden.
Die Stiftung nutzt die Erträge aus Ihrem Darlehen und garantiert, dass Sie Ihr Geld, sofern Sie es benötigen, zu 100 Prozent zurück bekommen. Durch die Zinserträge wird die Arbeit der Stiftung gefördert. Vorteil: Als Darhlenensgeberin bleiben Sie flexibeil und können innerhalb einer vereinbarten Kündigungsfrist, Ihre Geld zurückfordern.
Stiften für Vorausdenker: Die Treuhandstiftung
Als Gründer bzw. Gründerin einer Treuhandstiftung können Sie über einen längeren Zeitraum große Summen an die Stiftung übertragen. So erhalten Sie die besten steuerlichen Förderungen. Die Errichtung und Verwaltung Ihrer Treuhandstiftung übernehmen wir als Stiftung Alzheimer Initiative. Die Satzung gestalten wir gemeinsam nach den eigenen individuellen Wünschen des Stifters oder der Stifterin.
Der Vorteil der Treuhandstiftung liegt darin, dass sie mit einem geringen Betrag gegründet werden kann. Der Stifter bzw. die Stifterin selbst muss keinen großen Aufwand betreiben, da die Verwaltung dem Treuhänder bzw. der Treuhänderin obliegt. Als Stiftung Alzheimer Initiative verwalten wir momentan fünf unselbständige Stiftungen treuhänderisch, deren Kapital für die Förderung der Alzheimer-Forschung bestimmt sind. Treuhandstiftungen können auch testamentarisch gegründet werden. Eine besondere Form der Treuhandstiftung ist die Verbrauchsstiftung. Bei dieser besonderen Stiftungsform können neben den Erträgen Anteile des Kapitals verbraucht werden.
Ihr Name bleibt: Der Stifterfonds
Mit einem Stifterfonds verbinden Sie als Stifter bzw. Stifterin eine größere Zustiftung mit Ihrem Namen. Es entfallen die Gründung einer eigenen Stiftung und die Erstellung einer Satzung. Gemeinsam vereinbaren wir, für welche Zwecke die Erträge aus dem Stifterfonds verwendet werden. Stifterfonds können auch testamentarisch gegründet werden, so bleibt der Name des Stifters oder der Stifterin in Erinnerung und das Vermögen wirkt langfristig weiter.
Stiftergalerie: Diese Menschen machen es vor
Fragen und Antworten zum Thema Stiften
Kann ich eine Zustiftung auch von der Steuer absetzen?
Ja, auch Zustiftungen können Steuer mindernd geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag der Steuerbegünstigung wurde auf eine Millionen angehoben und kann sofort in voller Höhe oder auf bis zu zehn Jahre verteilt abgezogen werden.
Welche Vorteile hat eine Stiftung unter dem Dach der Stiftung Alzheimer Initiative?
Der Gründungsaufwand ist für Sie gering. Von der Satzungserstellung nach Ihren Wünschen bis zur Klärung der finanztechnischen Details unterstützen wir Sie. Gründungskosten fallen keine an und die SAI übernimmt die Verwaltung und Buchführung für Sie.
Was bewirken Treuhandstiftungen für die Stiftung AIzheimer Initiative?
Forschungsförderung erfordert Kontinuität und Planbarkeit. Die Erträge aus der Anlage des Vermögens unserer Treuhandstiftungen sind der Garant für uns, die Forschungsprojekte nachhaltig zu finanzieren.
Wie viel Kapital brauche ich für eine eigene Stiftung?
Das Startkapital für eine eigene Stiftung sollte im höheren 5-stelligen Bereich liegen, aber auch ein geringeres Kapital ist möglich, wenn abzusehen ist, dass das Kapital zu einem späteren Zeitpunkt aufgestockt werden soll. Ist dies nicht der Fall, bietet sich eher ein Stifterfonds oder eine Zustiftung an, die in jeder beliebigen Höhe möglich ist.
Wie erfahre ich, wie meine Unterstützung wirkt?
In unserem Jahresbericht weisen wir auch die Jahresabschlüsse der uns anvertrauten Stiftungsgelder aus. Außerdem informieren wir Sie regelmäßig über neue Forschungsergebnisse und Projekte. Damit Sie Einblick in unsere Arbeit erhalten, laden wir Sie persönlich zu speziellen Förderertreffen und weiteren Veranstaltungen ein.
Zustiftungskonto
Für Ihre Zustiftungen in den Kapitalstock unserer Stiftung Alzheimer Initiative haben wir ein eigenes Konto eingerichtet:
IBAN: DE82 3005 0110 1007 2896 12
BIC: DUSSDEDDXXX
Stadtsparkasse Düsseldorf
Selbstverständlich erhalten Sie auch für Ihre Zustiftung eine Zuwendungsbescheinigung.