Ihr Erbe für die Forschung
Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, was mit Ihrem Vermögen geschieht und was Ihnen über das eigene Leben hinaus wichtig bleibt. Wenn Sie die Alzheimer Forschung Initiative oder die Stiftung Alzheimer Initiative berücksichtigen möchten, können Sie mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft langfristig Alzheimer- und Demenzforschung ermöglichen. Dabei kommt es nicht auf die Höhe des Vermögens an. Jede Zuwendung trägt dazu bei, Forschung langfristig zu fördern.
Bei der Suche nach neuen Diagnoseverfahren und Therapieansätzen fördert die AFI seit vielen Jahren unabhängige Alzheimer- und Demenzforschung. Erbschaften und Vermächtnisse tragen dazu bei, diese Forschung langfristig zu ermöglichen.
Unser besonderer Dank gilt den Menschen, die die AFI oder SAI in ihrem Testament berücksichtigen. Wenn auch Sie darüber nachdenken, einen Teil Ihres Vermögens oder Ihren Nachlass für die Alzheimer-Forschung einzusetzen, erfahren Sie im Folgenden mehr über die verschiedenen Möglichkeiten.
Testamentserstellung

2016 Jacob Lund/Shutterstock
Professionelle Nachlassabwicklung
Seit 1998 haben wir Erfahrung in der Abwicklung von Nachlässen. Christoph Sasse, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und Susanne Schuran als Expertin für Fragen rund um das Thema Testamentsspende, kümmern sich gewissenhaft um Ihre Anliegen und Wünsche. Wenn Sie die AFI oder die SAI als Alleinerbe einsetzen, wickeln wir den kompletten Nachlass professionell ab, mit oder ohne Testamentsvollstrecker, je nachdem was im Testament verfügt wurde.

Was wir für Sie tun können
Wenn Sie uns als Erbin einsetzen, sorgen wir dafür, dass Ihre Wünsche sorgfältig umgesetzt und die notwendigen Angelegenheiten zuverlässig geregelt werden.
- Bestattung und Grabpflege, falls Sie dies nicht im Testament oder mit einem Bestattungsunternehmen zu Lebzeiten geregelt haben
- Korrespondenz mit Ämtern und Behörden und anderen Einrichtungen
- Auflösung Ihres Haushalts
- Versorgung Ihres Haustiers
- Veräußerung von Immobilien, Grundstücken und weiteren Wertgegenständen
- Erfüllung von Vermächtnissen
- Auseinandersetzung mit Pflichtteilsberechtigten
- Erstellung von ausstehenden Steuererklärungen des Erblassers in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater des Erblassers vor Ort
- Zusammenarbeit mit anderen bedachten Organisationen
- Übernahme der Testamentsvollstreckung - falls angeordnet
In unserem Erinnerungsgarten sagen wir still Danke. Dort halten wir die Namen der Menschen lebendig, die unsere Arbeit mit ihrem letzten Willen unterstützt haben.
Ihre Ansprechpartnerin
Susanne Schuran
Erbschaften und Zustiftungen
Tel.: 0211 - 86 20 66 29
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