Steuervorteile nutzen
Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen können steuerlich begünstigt sein. Für Zustiftungen in den Vermögensstock einer Stiftung gelten darüber hinaus besondere Abzugsmöglichkeiten.
Sowohl die Alzheimer Forschung Initiative e.V. als auch die Stiftung Alzheimer Initiative gGmbH sind als gemeinnützig anerkannt und von der Schenkung- und Erbschaftsteuer befreit. Zuwendungen zu Lebzeiten oder durch Testament können daher steuerlich begünstigt sein.
Für steuerlich begünstigte Zuwendungen, etwa Spenden oder Zustiftungen, erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung. Diese können Sie im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Zustiftungen steuerlich geltend machen
Eine Zustiftung von 150.000 Euro kann im Jahr der Zuwendung oder verteilt über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer gleichmäßigen Verteilung über fünf Jahre wären dies beispielsweise jährlich 30.000 Euro. Wie hoch die tatsächliche Steuerersparnis ausfällt, hängt von den persönlichen steuerlichen Verhältnissen ab.
Für Fragen zu den verschiedenen Möglichkeiten des Stiftens und Zustiftens wenden Sie sich gerne an Christoph Sasse, Geschäftsführer der Stiftung Alzheimer Initiative (SAI).
Christoph Sasse
Geschäftsführer Stiftung Alzheimer Initiative (SAI)
Tel.: 0211 - 83 68 06 31
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