Steuervorteile nutzen
Seit 2007 fördert das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements verschiedene Stiftungsmöglichkeiten durch zum Teil beträchtliche Steuerabzüge.
Da sowohl die Alzheimer Forschung Initiative e.V. als auch die Stiftung Alzheimer Initiative gGmbH von der Finanzbehörde als gemeinnützig anerkannt und daher von der Schenkung- und Erbschaftsteuer befreit sind, lohnt sich eine Investition zu Lebzeiten oder durch Testament.
Für eine Schenkung, eine Zustiftung oder eine unselbständige Stiftung erhalten Sie von der Stiftung Alzheimer Initiative eine Zuwendungsbestätigung. Den zugewendeten Betrag können Sie daher als Sonderausgabe in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen. Zustiftungen und unselbständige Stiftungen werden steuerlich in besonderer Weise gefördert.
Ihr Ansprechpartner
Christoph Sasse
Geschäftsführer Stiftung Alzheimer Initiative (SAI)
Tel.: 0211 - 83 68 06 31
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Im Folgenden ein vereinfachtes Beispiel einer Steuerersparnis bei Zustiftung. (Dieses ist vereinfacht und nicht allgemeingültig. Um die konkrete steuerliche Ersparnis für Ihre Zustiftung zu ermitteln, sprechen Sie bitte mit einem Rechtsanwalt oder Ihrem Steuerberater.)
Zustiftung in das Vermögen einer bestehenden Treuhandstiftung über 150.000 Euro (Veranlagungszeitraum 2013)
Einkünfte | 95.000 Euro |
Jährlich abziehbare Zustiftung | 30.000 Euro |
Zu versteuerndes Einkommen | 65.000 Euro |
Einkommensteuer | 19.104 Euro |
Solidaritätszuschlag | 1.050,72 Euro |
Kirchensteuer | 1.719,36 Euro |
Steuerliche Gesamtbelastung | 21.874,08 Euro |
Steuerersparnis (in einem Jahr) | 14.408,68 Euro |
Steuerersparnis (in fünf Jahren) | 72.043,40 Euro |
Die Zustiftung über 150.000,00 Euro kann entweder im Veranlagungszeitraum in voller Höhe oder wahlweise über bis zu 10 Jahre verteilt abgezogen werden. Das Beispiel zeigt eine gleichmäßige Verteilung über 5 Jahre mit jährlich 30.000,00 Euro. So errechnet sich ein Steuervorteil von 72.043,00 Euro.
Doch gerade in Zeiten der Niedrigzinsphase fragen sich viele, ob die Gründung einer Stiftung oder die Zuführung in das Kapital einer bestehenden Stiftung lohnend ist. Wie wir mit den heutigen Gegebenheiten umgehen, lesen Sie im Interview mit unserem Geschäftsführer Christoph Sasse.