Geldauflagen & Bußgelder
Willkommen auf den Seiten der Alzheimer Forschung Initiative zum Thema Geldauflagen. Die folgenden Informationen richten sich an Strafrichterinnen und Strafrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die die Alzheimer-Forschung durch die Verhängung von Geldauflagen und Geldbußen unterstützen wollen.
Durch Ihre Zuweisung tragen Sie dazu bei, dass kontinuierlich geforscht werden kann, um die steigende Zahl der Erkrankungen zu stoppen und Alzheimer vielleicht sogar irgendwann zu heilen. Zugewiesene Geldauflagen fließen, gemäß unserer Vereinssatzung, in die beiden Zwecke "Forschungsförderung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Alzheimer-Krankheit".
Vielen herzlichen Dank für Ihren Beitrag!
Geldauflagen sind Vertrauenssache
Bei Ihrer Zuweisung an die Alzheimer Forschung Initiative können Sie sicher sein: Wir erfüllen zuverlässig die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen / Bußgeldern:
- Eingetragener gemeinnütziger Verein (Amtsgericht Düsseldorf VR 7991)
- Langjähriges Mitglied im deutschen Spendenrat e.V.
- Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
- Verwendung der Gelder für den Satzungszweck
- Zeitnahe Mitteilung von Satzungsänderungen
- Fristgerechte Rechenschaft über Höhe und Verwendung zugewiesener Geldauflagen
- Auskunft über eingehende und ausstehende Zahlungen
- Separates Geldauflagenkonto
- Separate Zahlscheine mit dem Eindruck „Keine Spende“
- Zeitnahe Information über aktuelle Forschungsprojekte
So finden Sie uns in Ihrem Oberlandesgerichtsbezirk
Seit 1999 ist die Alzheimer Forschung Initiative bundesweit in die „Liste der an Geldauflagen interessierten Einrichtungen" eingetragen.
Die Aktenzeichen der Oberlandesgerichte können Sie hier einsehen.
Oberlandesgericht | Aktenzeichen |
OLG Bamberg | 4012/Vlb-DB3195 |
Amtsgericht Tiergarten Berlin | 4111-A1 (Sdh I) AG-185/97 |
Brandenburgisches OLG | 4100 E-GL.2 SH 1268 |
Generalstaatsanwaltschaft Bremen | 4012/2 |
OLG Dresden | 4012-II.3.1-1/12 |
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf | E-00487 |
OLG Frankfurt am Main | Listennr.: 6077 |
Justizbehörde Hamburg | 4012/3 E-477.72 |
OLG Karlsruhe | 4005 II |
STA Bad Kreuznach (Koblenz) | 40101 |
OLG München | 4012 Bl./00 Listennr.: 1325 |
OLG Naumburg | 4012 E-1383 |
OLG Nürnberg | 425 E1-88 |
OLG Oldenburg | 4012 E 4261 |
OLG Rostock | 4010-E-1/92-1487 |
Landgericht Saarbrücken | 42 I-52/04C |
Schleswig-Holsteinisches OLG | 401-85 SdB.: 74, Bl. 29, Kz: 3489 |
OLG Stuttgart | 400 E |
Thüringer OLG Jena | 4010 Ea-15/00 |
Pfälzisches OLG Zweibrücken | 401a-9/00 |
Überweisungsträger und Adressaufkleber bestellen
Gerne schicken wir Ihnen auf Bestellung neue Überweisungsträger und Aufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung, sowie weitere Informationen über unsere Arbeit. Bei Benutzung des Formulars auf dieser Seite werden Ihre Daten über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.
Unser Geldauflagenkonto
IBAN: DE89 3702 0500 0008 0634 01
BIC: BFSWDE33XXX
SozialBank, Köln
Ihre Ansprechpartnerin
Andrea Bernhart
Spenderservice, Geldauflagen
Tel.: 0211 - 86 20 66 0
E-Mail schreiben