Sichern Sie sich im medizinischen Notfall ab

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Monika (69) lebt allein in einer Wohnung mit kleinem Garten, ganz in der Nähe ihres erwachsenen Sohnes Philipp (30).

Sie ist körperlich und geistig fit und liebt lange Walking-Runden mit ihren Freundinnen.

Eines Nachmittags stürzt sie schwer und wird sofort bewusstlos. Diagnose im Krankenhaus: Schweres Schädel-Hirn-Trauma.

Zum Glück hatte sich Monika bereits vor dem Unfall Gedanken gemacht, wie sie für eine solche Situation vorsorgen kann, in der sie nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Für den Notfall alles geregelt

Deshalb hat Monika eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erstellt. In der Vorsorgevollmacht hat sie Philipp als gesetzlichen Vertreter eingesetzt. So konnte er im Krankenhaus alles Notwendige veranlassen, bis es seiner Mutter wieder besser ging. Mit der Patientenverfügung hat sie sichergestellt, dass sie im Krankenhaus in ihrem Sinne medizinisch behandelt wird.

Susanne Schuran, unsere Ansprechpartnerin für Erbschaften und Zustiftungen, weiß aus vielen Gesprächen mit Spenderinnen und Spendern, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit dem Thema Rechtliche Vorsorge zu beschäftigen: „Ich freue mich, dass immer mehr Menschen wie Monika in guten Zeiten diese wichtigen Themen für sich regeln - auch wenn es vielen aus verständlichen Gründen nicht leicht fällt. 

Wichtig ist, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben. Nehmen Sie sich für das neue Jahr vor, sich um Ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu kümmern. Gerne schicken wir Ihnen unsere kostenlosen Informationsblätter zu.“

Die rechtliche Wirksamkeit von Vorsorgeverfügungen wird nicht mehr bestritten. Die Abfassung von Vorsorgeverfügungen stellt sich daher als eine Chance dar, seine Betreuung und medizinische Behandlung zu regeln. Denken Sie daher frühzeitig daran, dieses wichtige Dokument zu erstellen.

Christoph Sasse, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer Stiftung Alzheimer Initiative

Inhalt:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Testierfähigkeit bei Demenz
  • Formulare zum Ausfüllen

Infoblätter im Set, 2022

 
 
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