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Jutta (71) und ihre Schwester Birgit (68) haben ein enges Verhältnis. Sie verbringen viel Zeit miteinander und gehen regelmäßig gemeinsam spazieren.
Eines Nachmittags klagte Jutta auf dem Weg zum Park plötzlich über starke Übelkeit und Engegefühle in der Brust. Birgit zögerte nicht und rief den Rettungsdienst – Diagnose: Herzinfarkt.
Zum Glück hatten die beiden schon frühzeitig vorgesorgt. Mit einer Patientenverfügung und gegenseitigen Vorsorgevollmachten war sichergestellt, dass Jutta genau nach ihren Wünschen medizinisch behandelt wurde. Selbst als sie ins künstliche Koma versetzt werden musste, konnte Birgit wichtige Entscheidungen treffen und für ihre Schwester da sein.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich vorzubereiten
Heute ist Jutta wieder gesund und die beiden Schwestern sind froh und dankbar, dass sie frühzeitig vorgesorgt haben. „Es hat uns sehr geholfen, dass wir vorher über den Ernstfall gesprochen und alles gemeinsam festgehalten haben“, sagt Birgit.
Susanne Schuran, unsere Ansprechpartnerin für Erbschaften, weiß aus vielen Gesprächen mit Spenderinnen und Spendern, wie entlastend eine rechtzeitige Vorsorge sein kann: „Ich freue mich, dass immer mehr Menschen wie Jutta und Birgit diese wichtigen Themen in guten Zeiten für sich regeln – auch wenn es verständlicherweise nicht immer einfach ist.“
Schieben Sie das Thema nicht auf die lange Bank. Nehmen Sie sich für das neue Jahr vor, sich um Ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu kümmern. Gerne schicken wir Ihnen unsere kostenlosen Informationsblätter zu.
Ihre Ansprechpartnerin
Susanne Schuran
Erbschaften und Zustiftungen
Tel.: 0211 - 86 20 66 29
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Die rechtliche Wirksamkeit von Vorsorgeverfügungen wird nicht mehr bestritten. Die Abfassung von Vorsorgeverfügungen stellt sich daher als eine Chance dar, seine Betreuung und medizinische Behandlung zu regeln. Denken Sie daher frühzeitig daran, dieses wichtige Dokument zu erstellen.
Christoph Sasse, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer Stiftung Alzheimer Initiative
Inhalt:
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Testierfähigkeit bei Demenz
- Formulare zum Ausfüllen
Infoblätter im Set, 2024
Titelfoto: cottonbro studio / Pexels