Ab dem 4. Januar 2022 können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die finanzielle Förderung eines Forschungsvorhabens auf dem Gebiet der Ursachen-, Diagnose- sowie Präventions- und Therapieforschung bewerben. Dank privater Spenden konnten bisher insgesamt 327 Forschungsaktivitäten mit über 13,2 Millionen Euro unterstützt werden. Damit ist die AFI der größte private Förderer öffentlicher Alzheimer-Forschung in Deutschland.
Die Fördersumme für erfahrene Forschungsgruppenleiterinnen und -leiter beträgt maximal 150.000 Euro für drei Jahre. Für junge promovierte Alzheimer-Forscherinnen und -Forscher schreibt die AFI 50.000 Euro für zwei Jahre aus. Internationale Forschergruppen werden gemeinsam mit den AFI-Kooperationspartnern aus den Niederlanden (Alzheimer Nederland) und Frankreich (Fondation Vaincre Alzheimer) mit bis zu 100.000 Euro für zwei Jahre unterstützt.
Der Einsendeschluss für einen Kurzantrag auf Forschungsförderung (Letter of Intent) ist der
1. Februar 2022. Die eingegangenen Anträge werden vom Wissenschaftlichen Beirat der AFI unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Thomas Arendt, Universität Leipzig, zusammen mit den Beiräten der internationalen Kooperationspartner aus den Niederlanden und Frankreich sowie externen Gutachterinnen und Gutachtern im Peer Review bewertet. Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Die Antragstellerinnen und -steller werden im April 2022 informiert, ob sie die zweite Runde erreicht haben und aufgefordert, einen Vollantrag einzureichen. Im November 2022 werden die Antragstellerinnen und Antragsteller über die Entscheidung des Wissenschaftlichen Beirates informiert.
Die Antragstellung läuft über ein Online-Portal, das unter www.alzheimer-research.eu zu erreichen ist. Anträge können ab dem 4. Januar 2022 gestellt werden.
Informationen zu weiteren Förderungsmöglichkeiten der AFI wie Reisekostenzuschüsse, Weiterbildungsaufenthalte und Publikationskostenzuschüsse finden interessierte Forscherinnen und Forscher hier.