Pflegegrade und Leistungen
In der Pflegeversicherung gibt es seit 2017 wichtige Neuerungen. Statt wie vorher drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade.
Damit soll den unterschiedlichen Bedürfnissen von pflegebedürftigen Menschen besser Rechnung getragen werden.
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde erweitert: Als pflegebedürftig gelten nicht mehr nur Menschen mit körperlichen Einschränkungen, sondern auch geistig oder psychisch beeinträchtigte Patienten.
Zum 1. Januar 2022 wurden zudem die Beiträge für den ambulanten Pflegedienst und die Kurzzeitpflege angehoben.
Für Menschen da sein

Sie helfen dabei, dass alle Menschen - Betroffene, Angehörige, Besorgte und Interessierte - bei uns individuelle Beratung und Beistand erhalten.
Menschen mit einer Alzheimer-Erkrankung oder einer anderen Demenz bekommen damit mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung. Gemessen wird die Pflegebedürftigkeit nicht mehr am Zeitaufwand, der für Hilfestellungen nötig ist. Entscheidend ist nun, wie selbstständig eine Person ist.
Für die Einstufung ist der Grad der Selbstständigkeit in sechs Bereichen ausschlaggebend:
- Mobilität: z.B. Treppensteigen, Hinsetzen und Aufstehen, sich in der Wohnung bewegen
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten: z.B. örtliche und zeitliche Orientierung, Bedürfnisse formulieren
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: z.B. nächtliche Unruhe, Aggressivität, Antriebslosigkeit
- Selbstversorgung: z.B. Körperpflege, Ernährung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: z.B. Medikamenteneinnahme, eigenständige Arztbesuche
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Alltagsorganisation, Sozialkontakte

Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen will, muss einen Antrag stellen. Auch bei einer Alzheimer-Diagnose gibt es nicht automatisch Pflegegeld. Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, die bei den Krankenkassen angegliedert ist. Beim Hausbesuch prüft eine Gutachterin oder ein Gutachter, wie selbstständig die Antragsstellerin oder der Antragsteller im Alltag zurechtkommt. Als Vorbereitung ist es ratsam, ein Pflegetagebuch zu führen, in dem festgehalten wird, in welchen Situationen Hilfe benötigt wird. Arztberichte und andere wichtige Unterlagen, zum Beispiel von betreuenden Diensten, sollten vorliegen. Zu empfehlen ist auch, dass eine Person bei der Begutachtung anwesend ist, die den pflegebedürftigen Menschen unterstützt, zum Beispiel eine pflegende Angehörige oder eine Betreuerin.
Aufgrund der Pandemie der Lungenerkrankung COVID-19 fand die Begutachtung bis Ende Juni 2022 durch ein telefonisches Gespräch statt. Seitdem kommt der medizinische Dienst wieder zu Ihnen nach Hause oder ins Heim – telefonische Begutachtungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Anhand der vorliegenden Informationen wird der Grad der Pflegedürftigkeit festgestellt und der Pflegekasse der empfohlene Pflegegrad mitgeteilt.
Bei Gewährung eines Pflegegrades zahlt die Pflegekasse rückwirkend ab dem Datum des Erstantrages. Gewählt werden kann zwischen einer Geldleistung und einer Sachleistung. Wer von seinen Angehörigen gepflegt wird, erhält eine Geldleistung. Übernimmt ein zugelassener Pflegedienst die Pflege, zahlt die Pflegeversicherung die Kosten als Sachleistung. Auch eine Kombination ist möglich. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus, wenn die Versorgung einer Person nicht anders sichergestellt werden kann.
Jeder Antragsteller hat einen Anspruch auf eine persönliche Pflegeberatung. Die Pflegekassen schlagen den Betroffenen dazu nach Eingang des Antrages einen konkreten Termin vor. Unabhängige Beratung bieten außerdem bundesweit mehr als 550 Pflegestützpunkte an.
Hier die Höhe der aktuellen Leistungen im Überblick:
Pflegebedürftigkeit in Graden | Geldleistung für häusliche Pflege (Leistungen pro Monat in Euro) | Sachleistung für häusliche Pflege (Leistungen pro Monat in Euro) |
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 316,- | 724,- |
Pflegegrad 3 | 545,- | 1.363,- |
Pflegegrad 4 | 728,- | 1.693,- |
Pflegegrad 5 | 901,- | 2.095,- |