Rechtliche Vorsorge bei Demenz

Eine Demenzerkrankung wie Alzheimer kann dazu führen, dass ein Mensch wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen oder seinen Willen nicht mehr klar äußern kann.

Mit rechtlicher Vorsorge lässt sich frühzeitig festlegen, wer in einer solchen Situation handeln darf. Das kann spätere Entscheidungen erleichtern und Angehörige entlasten.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung als wichtige Schritte der rechtlichen Vorsorge vor.

Warum rechtliche Vorsorge bei Demenz wichtig ist

Im Verlauf einer Demenzerkrankung wird es für Menschen mit Demenz zunehmend schwerer, Entscheidungen zu treffen und deren Folgen einzuschätzen. Gleichzeitig sind im Zusammenhang mit der Erkrankung immer wieder wichtige Fragen zu klären, beispielsweise zu medizinischen Behandlungen, Pflege, Wohnsituation, Behördenangelegenheiten oder Finanzen.

Damit diese Angelegenheiten auch mit fortschreitender Demenz im Sinne der erkrankten Person geregelt werden können, sollte frühzeitig bestimmt werden, welche Personen unterstützen und rechtsverbindlich handeln dürfen.

Denn auch nahe Angehörige wie Partner oder erwachsene Kinder dürfen nicht automatisch alle Entscheidungen übernehmen. Je nach Situation brauchen sie dafür eine Vorsorgevollmacht oder eine gerichtliche Bestellung als rechtliche Betreuungsperson.


Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Zur rechtlichen Vorsorge gehören vor allem drei Dokumente. Sie regeln unterschiedliche Fragen und können sich gegenseitig ergänzen.

1. Patientenverfügung: medizinische Wünsche festhalten

Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn ein Mensch später nicht mehr selbst entscheiden oder sich nicht mehr äußern kann.

Bei einer Demenz sollte eine Patientenverfügung möglichst früh erstellt werden. Sie hilft, medizinische Wünsche festzuhalten, solange die Bedeutung und die Folgen der eigenen Entscheidungen noch verstanden werden können. Wichtig ist, die eigenen Vorstellungen möglichst konkret zu beschreiben – zum Beispiel zur Behandlung am Lebensende, zur Schmerzbehandlung oder zu künstlicher Ernährung und Beatmung.

Auch Gespräche mit Angehörigen, bevollmächtigten Personen und Ärztinnen oder Ärzten sind hilfreich. So wissen nahestehende Menschen besser, welche Wünsche wichtig sind und können später im Sinne des Menschen mit Demenz handeln.

2. Vorsorgevollmacht: eine Vertrauensperson bestimmen

Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine oder mehrere Personen bestimmt, die stellvertretend handeln dürfen, wenn ein Mensch wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das kann medizinische Fragen, Pflege, Behördenangelegenheiten, Finanzen oder die Wohnsituation betreffen.

Für Bankgeschäfte verlangen Banken und Sparkassen häufig eigene Vollmachten oder Formulare. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, ob die Vorsorgevollmacht dort akzeptiert wird.

Die bevollmächtigte Person sollte sorgfältig ausgewählt werden. Sie kann weitreichende Entscheidungen treffen und sollte bereit sein, im Sinne des Menschen mit Demenz zu handeln.

3. Betreuungsverfügung: Wünsche für eine mögliche Betreuung festlegen

Eine rechtliche Betreuung kann notwendig werden, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine ausreichende Vorsorgevollmacht vorliegt.

Mit einer Betreuungsverfügung lässt sich festhalten, wer als rechtliche Betreuungsperson gewünscht ist und wer nicht. Das Gericht berücksichtigt diese Wünsche so weit wie möglich.


Was Angehörige wissen sollten

Für Angehörige ist eine Demenzerkrankung oft auch rechtlich herausfordernd. Sie begleiten Arzttermine, organisieren Pflege, sprechen mit Behörden oder kümmern sich um finanzielle Fragen. Trotzdem dürfen sie nicht automatisch stellvertretend entscheiden.

Ehepartner haben seit 2023 ein zeitlich begrenztes Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Dieses gilt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und in der Regel höchstens für sechs Monate. Es ersetzt keine Vorsorgevollmacht.

Kinder, Geschwister oder andere Angehörige brauchen eine Vollmacht oder eine gerichtliche Bestellung als rechtliche Betreuungsperson, wenn sie rechtsverbindlich handeln sollen. Deshalb ist es wichtig, rechtliche Vorsorge möglichst früh zu regeln.

Früher wurde in diesem Zusammenhang häufig von „Entmündigung“ oder „Vormundschaft“ gesprochen. Heute geht es bei Erwachsenen um rechtliche Betreuung. Sie wird vom Betreuungsgericht geprüft und auf bestimmte Aufgabenbereiche begrenzt.

Deshalb ist es wichtig, rechtliche Vorsorge möglichst früh zu regeln.

Wann rechtliche Vorsorge geregelt werden sollte

Rechtliche Vorsorge sollte nicht aufgeschoben werden. Das gilt besonders, wenn es erste Anzeichen einer Demenz gibt oder bereits eine Diagnose vorliegt.

Prüfen Sie auch bestehende Dokumente:

  • Stimmen die Angaben noch?
  • Können und wollen die genannten Personen die Aufgabe weiterhin übernehmen?
  • Sind die eigenen Wünsche klar genug beschrieben?

Wenn unklar ist, ob eine Vollmacht oder Verfügung noch wirksam erstellt oder geändert werden kann, sollten Sie ärztlichen oder rechtlichen Rat einholen.

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Stand 2024

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