Sichern Sie sich im medizinischen Notfall ab

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Wolfgang (69) und Heide (66) leben in einer gemeinsamen Wohnung mit kleinem Garten.

Sie sind körperlich und geistig fit und lieben lange Spaziergänge mit ihrem Hund Paul.

Eines Abends bricht Wolfgang unterwegs plötzlich bewusstlos zusammen und wird mit der Diagnose Schlaganfall sofort ins nächste Krankenhaus gebracht.

Zum Glück hatte sich das Paar bereits vor dem Unfall Gedanken gemacht, wie sie für eine solche Situation vorsorgen können, in der einer von beiden nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Für den Notfall alles geregelt

Daher haben Wolfgang und Heide eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung aufgesetzt. In der Vorsorgevollmacht haben sie sich gegenseitig sowie auch ihren Sohn Tobias als gesetzliche Vertreter eingesetzt. So konnte Heide alles Nötige regeln, bis es Wolfgang wieder besser ging. Durch die Patientenverfügung hatte er sichergestellt, dass Ärzte und Pflegepersonal ihn in seinem Sinne medizinisch behandeln.

Susanne Schuran, unsere Ansprechpartnerin für Erbschaften und Zustiftungen, weiß aus vielen Gesprächen mit Spenderinnen und Spendern, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit dem Thema Rechtliche Vorsorge zu beschäftigen: „Ich freue mich, dass immer mehr Menschen wie Wolfgang und Heide in guten Zeiten diese wichtigen Themen für sich regeln - auch wenn es vielen aus verständlichen Gründen nicht leichtfällt. 

Wichtig ist, das Thema nicht aufzuschieben. Nehmen Sie sich für das neue Jahr vor, sich um Ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu kümmern. Gerne schicken wir Ihnen unsere kostenlosen Infoblätter zu.“

Die rechtliche Wirksamkeit von Vorsorgeverfügungen wird nicht mehr bestritten. Die Abfassung von Vorsorgeverfügungen stellt sich daher als eine Chance dar, seine Betreuung und medizinische Behandlung zu regeln. Denken Sie daher frühzeitig daran, dieses wichtige Dokument zu erstellen.

Christoph Sasse, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer Stiftung Alzheimer Initiative

Inhalt:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Testierfähigkeit bei Demenz
  • Formulare zum Ausfüllen

Infoblätter im Set, 2022

 
 
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