Digitaler Nachlass – Denken Sie auch an Ihr digitales Erbe
In unserem digitalen Zeitalter nutzen wir fast alle das Internet für eine Kommunikation per E-Mail, sind in sozialen Netzwerken aktiv oder nutzen die zahlreichen Optionen des Versandhandels. Damit hinterlassen wir auch über unseren Tod hinaus bleibende Spuren im Netz, die als „digitaler Nachlass“ bezeichnet werden.
Damit Ihre Daten nach dem Tod nicht für immer im Netz aufzufinden sind und im schlimmsten Fall weiterhin Kosten produzieren, sollten Sie Ihren digitalen Nachlass regeln. Dies kann auch in Ihrem Testament geschehen.
Damit Sie Ihren Erben bzw. Ihrer Erbin die Suche nach Konten, Zugangsdaten, Verträgen etc. ersparen ist es hilfreich, eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten anzufertigen. Diese sollte alle Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und anderen Internet-Diensten enthalten. Am besten ist, eine Person des Vertrauens zu bestimmen und mit allen Aufgaben rund um Ihr digitales Leben zu betrauen.
Auf den Internetseiten von Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale finden Sie hierzu weitere Hinweise und Mustervorlagen zum Ausdrucken.
Ihre Ansprechpartnerin
Susanne Schuran
Erbschaften und Zustiftungen
Tel.: 0211 - 86 20 66 29
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Gut zu wissen
- Erbrechtliche Regeln aus dem BGB gelten auch in der digitalen Welt.
- Aktualisieren Sie Ihre Liste mit Zugangsdaten und Passwörtern regelmäßig. Passwortmanager mit Masterpasswort können dabei helfen.
- Halten Sie auch beim Digitalen Testament die Formvorschriften ein: Es muss von Ihnen handschriftlich verfasst und unterschrieben sein.