Digitaler Nachlass – Denken Sie auch an Ihr digitales Erbe
Im digitalen Zeitalter nutzen wir fast alle das Internet, um per E-Mail zu kommunizieren, in sozialen Netzwerken aktiv zu sein oder die vielfältigen Möglichkeiten des Versandhandels zu nutzen. Dabei hinterlassen wir auch über unseren Tod hinaus bleibende Spuren im Netz, den sogenannten „digitalen Nachlass“.
Damit Ihre Daten nach Ihrem Tod nicht für immer im Netz aufzufinden sind und im schlimmsten Fall weiterhin Kosten verursachen, sollten Sie Ihren digitalen Nachlass regeln. Dies kann auch in Ihrem Testament geschehen.
Um Ihren Erben die Suche nach Konten, Zugangsdaten, Verträgen etc. ersparen, ist es hilfreich, eine Übersicht aller Konten mit Benutzernamen und Passwörtern zu erstellen. Diese sollte alle Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und anderen Internetdiensten enthalten. Am besten ist, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die alle Aufgaben rund um Ihr digitales Leben übernimmt.
Auf den Internetseiten der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale finden Sie hierzu weitere Hinweise und Muster zum Ausdrucken.
Ihre Ansprechpartnerin
Susanne Schuran
Erbschaften und Zustiftungen
Tel.: 0211 - 86 20 66 29
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Gut zu wissen
- Erbrechtliche Regeln aus dem BGB gelten auch in der digitalen Welt.
- Aktualisieren Sie Ihre Liste mit Zugangsdaten und Passwörtern regelmäßig. Passwortmanager mit Masterpasswort können dabei helfen.
- Halten Sie auch beim Digitalen Testament die Formvorschriften ein: Es muss von Ihnen handschriftlich verfasst und unterschrieben sein.