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EU: Zulassung Kisunla (Donanemab)

 |  Forschung

Die Europäische Kommission hat dem Alzheimer-Wirkstoff Donanemab (Handelsname: Kisunla) eine Zulassung erteilt. Nach Leqembi (Lecanemab) ist Kisunla das zweite Medikament, das den Krankheitsverlauf im frühen Stadium moderat verlangsamen kann und dabei an einer der möglichen Ursachen ansetzt.

Die Besonderheit: Kisunla wird nur alle vier Wochen als Infusion verabreicht und die Behandlung kann beendet werden, sobald die krankheitsrelevanten Proteinablagerungen weitgehend entfernt sind. Leqembi dagegen muss alle zwei Wochen gegeben werden und ist als Dauertherapie angelegt.

„Nach Leqembi ist nun auch Kisunla in der EU zugelassen. Für die Forschung ist das ein wichtiger Schritt, für Erkrankte jedoch ein eher kleiner Hoffnungsschimmer. Denn nur ein begrenzter Kreis von Patientinnen und Patienten kommt für die Behandlung infrage, und auch Kisunla kann die Krankheit nicht heilen. Bemerkenswert ist allerdings, dass die Therapie zeitlich begrenzt sein kann – das eröffnet eine neue Perspektive in der Alzheimer-Therapie“, sagt Dr. Anne Pfitzer-Bilsing, Leiterin der Abteilung Wissenschaft bei der Alzheimer Forschung Initiative.

Für wen ist Kisunla geeignet?

Kisunla kann bei Menschen im frühen Stadium von Alzheimer eingesetzt werden – also bei milder kognitiver Beeinträchtigung (MCI) oder beginnender Demenz. Voraussetzung ist, dass Amyloid-Ablagerungen im Gehirn durch eine Untersuchung nachgewiesen werden. 

Außerdem dürfen Patientinnen und Patienten höchstens eine Kopie des ApoE4-Gens haben. Wer zwei Kopien des Gens trägt, hat ein deutlich höheres Risiko für schwerwiegende Nebenwirkungen wie Schwellungen oder Blutungen im Gehirn und ist von der Behandlung ausgeschlossen. Auch für Menschen mit einer fortgeschrittenen Alzheimer-Erkrankung oder anderen Demenzformen ist Kisunla nicht geeignet. Die Therapie erfordert mehrere Untersuchungen und regelmäßige Kontrollen. Daher müssen Patientinnen und Patienten mobil und belastbar sein.

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