Transparenz ist uns wichtig

Selbstverpflichtungserklärung der Mitgliedsorganisationen
des Deutschen Spendenrats e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. ist Mitglied im Deutschen Spendenrat e.V., der sich zum Ziel gesetzt hat, die ethischen Grundsätze im Spendenwesen in Deutschland zu wahren und zu fördern und den ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgang mit Spendengeldern durch freiwillige Selbstkontrolle sicherzustellen. Die Organisation bekennt sich zur Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.

1. Gemeinnützigkeit
Wir sind durch Bescheid des Finanzamtes Düsseldorf-Mitte vom 30. September 2024 Steuernummer [133/5905/2731] als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt mit gültigem Freistellungsbescheid nach §§ 52 ff der Abgabenordnung.

2. Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Finanzamt
Wir haben unsere zuständige Finanzbehörde für den gemeinnützigen Bereich gegenüber dem Deutschen Spendenrat e.V. von der Verschwiegenheitspflicht befreit (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO).

3. Veröffentlichung
a) Wir veröffentlichen spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres einen Jahresbericht (mit Tätigkeits-/Projekt-/ Finanzbericht), stellen diesen ins Internet ein und versenden diesen auf Wunsch. Bei Abweichungen von den nachfolgenden Verpflichtungen erläutern wir diese.
b) Wir veröffentlichen das Ergebnis der Prüfung gem. Abschnitt V. der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V. in Form der Wiedergabe der Bescheinigung oder des Bestätigungsvermerks einschließlich der Wiedergabe des Ergebnisses aus der Prüfung gemäß Anlage 3 der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V. („Prüfungskatalog“).
c) Wir informieren laufend über (aktuelle) Entwicklungen auf unserer Internetseite www.alzheimer-forschung.de.

4. Registerauszug
Wir verpflichten uns, den aktuellen Registerauszug dem Deutschen Spendenrat e.V. zeitnah vorzulegen und die damit verbundenen Kernaussagen (z.B. Sitz der Organisation, vertretungsberechtigter Vorstand) auch im Rahmen des Jahresberichts darzustellen.

5. Jahresbericht
Über das abgelaufene Geschäftsjahr informieren wir wahrheitsgemäß, transparent, verständlich und umfassend in Form eines Jahresberichts.

a) Tätigkeitsbericht
Unser Tätigkeitsbericht informiert über allgemeine Rahmenbedingungen, erbrachte Leistungen, Entwicklungen und Tendenzen im Aufgabengebiet der Organisation und der Organisation selbst.

b) Rechnungslegung/Prüfung
Die Prüfung unseres Jahresabschlusses sowie der Mehr-Sparten-Rechnung erfolgt nach Maßgabe von Abschnitt III. und V. der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V., den jeweils gültigen Richtlinien des Institutes der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) und den Grundsätzen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts.

6. Strukturen
Unser Status der Gemeinnützigkeit bedingt klare und demokratische Strukturen (und Mitgliedschaftsverhältnisse).
a) Die Satzung sowie andere wesentliche konstitutionelle Grundlagen unserer Organisation werden zeitnah und dauerhaft veröffentlicht; Name und Funktion von unseren Leitungspersonen werden bekannt gegeben.
b) Wir haben Geschäftsführung und Vorstand getrennt und verhindern Interessenkollisionen bei den verantwortlichen und handelnden Personen.
c) Wir stellen unsere Aufbauorganisation und Personalstruktur transparent, entsprechend den Grundsätzen des Deutschen Spendenrats e.V., dar.
d) Wesentliche vertragliche Grundlagen und gesellschaftsrechtliche Verflechtungen werden im Rahmen des Jahresberichts veröffentlicht.

7. Werbung
a) Werbung, die gegen die guten Sitten und anständige Gepflogenheiten verstößt, wird unterlassen.
b) Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen betreiben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind.
c) Wir unterlassen den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen und bieten oder zahlen keine Provisionen im Rahmen der Festlegungen der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e.V. für die Einwerbung von Zuwendungen.

8. Datenschutz
Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz, Richtlinien zum Verbraucherschutz sowie die allgemein zugänglichen Sperrlisten zu beachten.

9. Umgang mit Zuwendungen
a) Wir beachten Zweckbindungen durch Spender.
b) Wir erläutern den Umgang mit projektgebundenen Spenden.
c) Wir leiten keine Spenden an andere Spendenorganisationen weiter.

10. Mitgliedschaft im Deutscher Spendenrat e.V.
Wir veröffentlichen den Hinweis auf die Mitgliedschaft sowie die Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrates e.V. und den Hinweis auf deren Einhaltung an leicht zugänglicher Stelle auf unserer Homepage oder in unserem Jahresbericht. Auf das Spendenzertifikat wird auf der Startseite unserer Homepage hingewiesen. 

Düsseldorf, 27. April 2024

Dr. Michael Lorrain
Vorstandsvorsitzender

Dr. Ellen Wiese
Schatzmeisterin

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