Jedes Jahr vergeben wir finanzielle Mittel für innovative und aussichtsreiche Alzheimer-Forschung. Gefördert werden Projekte, die das aktuelle Wissen über die Alzheimer-Krankheit erheblich verbessern. Bewerberinnen und Bewerber müssen an einer deutschen Universität oder Forschungseinrichtung angestellt sein.
Anträge für Standard-Projekte werden bis zu einem Maximum von 120.000 Euro für 3 Jahre angenommen. Anträge für Pilot-Projekte werden bis zu einem Maximum von 50.000 Euro für 2 Jahre angenommen. Nur junge Forscher mit einer abgeschlossenen Doktorarbeit und maximal sechs Jahren Erfahrung als Post-Doc sind für die Pilot-Kategorie berechtigt. Für beide Förderungen erfolgt die Antragstellung über das Alzheimer Research Management System.
Zudem können grenzübergreifende Projekte bei uns oder unseren internationalen Kooperationspartnern in Frankreich (Fondation Vaincre Alzheimer) und den Niederlanden (Alzheimer Nederland) beantragt werden. Forscher zweier Länder können zusammen einen Antrag einreichen. Gemeinsam können bis zu 100.000 Euro für 2 Jahre beantragt werden.
Dr. Linda Thienpont
Leiterin Wissenschaft
Director of Scientific Affairs AFI
Tel.: 0211 - 86 20 66 23
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Die AFI arbeitet mit einem Online-Antragssystem. Bewerbungen (Letter of Intent) für Standard- und Pilot-Projekte können dort vom 4. Januar bis zum 1. Februar 2021, 13 Uhr, in englischer Sprache eingereicht werden.
AFI-Richtlinien für 2021 ansehen / View 2021 AFI grant application guidelines
AFI-Hinweise für Letter of Intent 2021 / Instructions for Completion of Letter of Intent 2021
AFI-Hinweise für Vollantrag 2021 / Instructions for Completion of Full Application 2021
Vorlagen für Reports 2020:
Die AFI bewertet Standard- und Pilot-Anträge nach dem Peer-Review-Verfahren. In der ersten Begutachtungsrunde werden die eingegangenen Letter of Intent bewertet. Antragsteller mit guter Bewertung werden zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert. Dieser wird von den Mitgliedern des europäischen Wissenschaftlichen Beirats vorgestellt, diskutiert und bewertet.
Der Europäische Beirat setzt sich aus den Mitgliedern der Beiräte der AFI sowie der internationalen Kooperationspartner aus Frankreich (Foundation Vaincre Alzheimer) und den Niederlanden (Alzheimer Nederland) zusammen. Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates sind angewiesen, die in den Anträgen und Beratungen erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Auf Basis der Bewertung wird unserem Vorstand im Oktober eine Rangliste mit förderungswürdigen Projekten vorgeschlagen. Der Vorstand gibt dann die besten Projekte zur Förderung frei. Die Bewerber werden Anfang November über die Möglichkeit einer Förderung durch die AFI benachrichtigt.
Hat der Forscher eine klare Hypothese und spezifische Ziele? Sind die Hypothese und die spezifischen Ziele aus der Sicht des gegenwärtigen Wissensstandes angemessen? Ist das experimentelle Konzept geeignet, dem Forscher bei der Erreichung der spezifischen Ziele zu helfen und seine Hypothesen zu überprüfen? Sind die Methoden klar erklärt und angemessen?
Hat der Forscher in ausreichendem Maße die Aspekte bedacht, die die Rechte der Patienten betreffen bzw. die angemessene Behandlung von Versuchstieren? Kann die vorgeschlagene Forschungsarbeit während der Laufzeit der finanziellen Förderung abgeschlossen werden?
Kann die vorgeschlagene Forschungsarbeit erheblich zur Verbesserung des gegenwärtigen Wissens im Hinblick auf Ursachen, Diagnose oder Behandlung der Alzheimer-Krankheit beitragen?
Ist der beantragte Gesamtbetrag für die Forschungsaufwendungen in einer angemessenen Größenordnung (weder zu hoch noch zu niedrig) angesetzt? Sind die beantragten Geldmittel für die einzelnen Budgetkategorien angemessen? Hat der Forscher seine Budgetanträge klar begründet?
Verfügen der leitende Wissenschaftler und seine Mitarbeiter über die angemessene Sachkenntnis und Erfahrung, um die vorgeschlagene Forschungsarbeit durchzuführen? Hat der Wissenschaftler die entsprechenden Personen als wichtige Mitarbeiter, Personal oder Berater eindeutig bezeichnet? Hat der Wissenschaftler von den Mitarbeitern und Beratern deren Bereitschaft, an der Arbeit teilzunehmen, dokumentiert?